Text
3. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushaltsplans für 1922.
Ministerialdirektor v. Schlieben berichtet über den Entwurf, mit dem sich das Kabinett vorbehaltlich redaktioneller Änderungen einverstanden erklärt8.
Fußnoten
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Der Entwurf gelangt am 23.3.1922 in den RT (RT-Drucks. Nr. 3884, Bd. 372), wird in dritter Lesung am 30.3.1922 verabschiedet (RT Bd. 354, S. 6712 A) und am 30.3.1922 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 305).