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3. Außerhalb der Tagesordnung: Oberhütten AG.
Der Reichswirtschaftsminister brachte die Frage der Sanierung der Oberhütten AG zur Sprache und wies darauf hin, daß etwas passieren könne, wenn nicht bald eine Entscheidung getroffen werde6.
Der Reichskanzler teilte mit, daß von verschiedenen Seiten bei ihm in der Angelegenheit Vorstellungen erhoben worden seien. Bei der Verteilung der Opfer müsse wohl Rücksicht darauf genommen werden, daß zur Schonung der schlesischen Interessen nicht zu harte Opfer verlangt würden. Es müßten sonst auch unerwünschte Auseinandersetzungen im Reichstag befürchtet werden.
Der Reichswirtschaftsminister stellte fest, daß der Reichstag sich die Zustimmung zu der Lösung vorbehalten habe. Der Sanierungsplan müsse daher vor der Durchführung dem Haushaltsausschuß des Reichstags vorgelegt werden7.
Auf Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Schäffer wurde beschlossen, daß der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister der Finanzen nochmals und abschließend über die Sanierung verhandeln sollen. Auf Wunsch des Reichskanzlers wird Ministerialrat Dr. Feßler an den Beratungen beteiligt werden8.
Fußnoten
- 6
Am 21.2.31 war der RK über die Schwierigkeiten der Oberschlesischen Hüttenwerke AG informiert worden (Vermerk von StS Pünder, R 43 I/371, Bl. 3–4). Verhandlungen zwischen Reichsministerien und Banken über die Zukunft der Oberhütten AG fanden seit Januar 1932 statt. Angelpunkt war die Hilfsaktion von 1926, als die öffentliche Hand mit einem Kredit der Pr.Seehandlung die Oberhütten AG saniert hatte: vgl. diese Edition: Die Kabinette Luther I und II, Dok. Nr. 311, P. 1.
- 7
Nach einem Bericht des Vorwärts Nr. 99 vom 28.2.32 hatte der Haushaltsausschuß des RT einstimmig beschlossen, daß die Sanierung von Oberhütten nicht von neuem einseitig auf Kosten des Reiches und nicht ohne Kontrolle durchgeführt werden dürfe (R 43 I/371, Bl. 190).
- 8
Der Sanierungsplan des Reichs vom März 1932 sah eine Zusammenlegung der Aktien von 30 auf 4 Mio. RM und danach die Erhöhung des Aktienkapitals auf 20 Mio. RM vor, wobei die öffentliche Hand die absolute Majorität haben sollte. Das sollte durch Poolung über die 9 Mio. RM hinaus geschehen, die der öffentlichen Hand von den jungen Aktien zukommen sollten (Vermerk MinR Feßlers vom 18.3.32, R 43 I/371, Bl. 306–308). Dieser Sanierungsplan wurde vom RT-Haushaltsausschuß am 30.3.32 abgelehnt (Vermerk des MinR Feßler vom 30.3.32, R 43 I/371, Bl. 347–350).