Text
[2377]8. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf einer Verordnung, betr. Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken.
Ministerialdirektor Zarden begründete die Notwendigkeit, die unter Ziff. 7 behandelte Verordnung durch eine weiteres Kapitel über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken zu ergänzen. Er trug den wesentlichen Inhalt des Entwurfs dieses Kapitels nebst Begründung (Anl. 1) vor. Bedenken wurden nicht geltend gemacht31.
Der Reichskanzler stellte daraufhin die Zustimmung des Reichskabinetts zu diesem Kapitel fest32.
Fußnoten
- 31
Der Entw. ist als Kapitel IV der Vorlage des RFM vom 15.3.32 über Getränkebesteuerung, Realsteuersperre 1932 und Kraftfahrzeugsteuer in R 43 I/2401, Bl. 159–178, hier Bl. 178, abgedruckt. Der Entw. stellte klar, daß bei der Eintragung der Ablösungshypothek nach der NotVo. vom 6.2.32 (RGBl. I, S. 60, vgl. Dok. Nr. 662, P. 5) die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehend Berechtigten auch dann nicht erforderlich war, wenn der Geldbetrag der Hypothek in Feingold zum amtlich festgesetzten Preis bezahlt wurde. 1 GM war 1 RM gleichzusetzen.
- 32
Vgl. die NotVo. vom 19.3.32, Vierter Teil (RGBl. I, S. 135, hier S. 140).