Text
Besoldungsfragen1.
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Zur Vorgeschichte vgl. Dok. Nr. 233, P. 3. Am 26. 5. hatte der RT folgenden Antrag des Haushaltsausschusses (RT-Drucks. Nr. 256, Bd. 382) angenommen: 1) Die für eine Aufbesserung der Beamtenbesoldung von der RReg. zur Verfügung gestellte Summe (von 71,5 Mio GM) ist ausschließlich zur Erhöhung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen I bis VI zu verwenden. 2) Außerdem sind für alle Beamtengruppen Erhöhungen der Kinder- und Frauenzulagen vorzunehmen (RT-Bd. 381, S. 258 ff., 311 ff.). Vgl. Luther, Politiker ohne Partei, S. 266 f.
Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Vorlage2. Sie sehe[751] eine Erhöhung der Grundgehälter in den Gruppen I bis VI vor. Der Höchstsatz der Erhöhung in den letzten Altersstufen werde 8 M monatlich betragen. Der zweiten Entschließung des Reichstages3, allgemein die sozialen Zulagen zu erhöhen, könne jetzt nicht stattgegeben werden, da Mittel jetzt nicht zur Verfügung ständen.
[…]
Das Kabinett stimmte dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen zu4.
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Die Neufestsetzung der Beamtenbesoldung tritt rückwirkend vom 1.6.24 in Kraft: VO über die 17. Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 30.6.24 (RBesBl. S. 193).