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1. Konflikt in der Eisenindustrie1.
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Vgl. Dok. Nr. 52. – Die Aussperrungen in der Eisenindustrie des Bezirkes Nordwest hatten zahlreiche Telegramme von Gewerkschaften, Kommunalbehörden und der Evangelischen Kirche zur Folge, in denen die RReg. aufgerufen wurde, der Notlage für die Familien der Ausgesperrten ein Ende zu bereiten (R 43 I/2055). Im RArbMin. wurde die Frage behandelt, ob der § 94 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenunterstützung, der die Unterstützungsleistung für Ausgesperrte verbot (RGBl. 1927 I, S. 198), auch die Ausgesperrten in diesem Konflikt betreffe, da die Arbeitgeber den Schiedsspruch verworfen, die Arbeitnehmer ihn aber gebilligt hatten (Vermerk des MinR Vogels vom 2. 11.; R 43 I/2055, Bl. 249).
[Im Kabinett herrscht Einvernehmen darüber, daß der RArbM im RT die Anträge und Interpellationen ausführlich beantwortet2.]
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Im Ältestenrat war am 6. 11. von der KPD gefordert worden, daß der RT wegen des Arbeitskonflikts statt am 13. 11. schon am 8. 11. zusammentrete. Darauf hatte der RT-Präs. erwidert, daß der RArbM mitgeteilt habe, die RReg. könne erst Stellung nehmen, wenn die Rechtslage durch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt worden sei. Da gesetzliche Hilfe nicht geleistet werden könne, plane das RArbMin., daß über die Gemeinden Unterstützung geleistet werde. Nach weiteren Stellungnahmen der Parteien hatte sich der Ältestenrat in der Abstimmung dafür ausgesprochen, daß der RT am 12. 11. zusammentrete. (Undatierter Aktenvermerk v. Hagenows; R 43 I/1011, Bl. 188-194.) Siehe die Ausführungen des RArbM in der Debatte am 12. und 13. 11., RT-Bd. 423, S. 253 ff. und 287 f.