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3. Entwurf einer Beamtensiedlungsverordnung.
[Der Entwurf wurde vom Kabinett im wesentlichen unverändert angenommen5.]
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Der VOEntw. wurde am 31. 1. vom RFM der Rkei übersandt (R 43 I/1284, Bl. 107-114). Die VO will denjenigen Beamten, die auf Grund der Personalabbau-VO vom 27.10.23 in den Ruhestand oder den Wartestand versetzt worden sind, den Erwerb von Grundeigentum zu garten- oder landwirtschaftlicher Siedlung erleichtern. Am 11.2.24 wird die Beamten-Siedlungs-VO auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen (RGBl. I, S. 53).