Text
3. 1. Januar 1932.
Am 1. Januar 1932 wird der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsministers der Finanzen die Glückwunschansprache beim Herrn Reichspräsidenten halten, wenn er in Berlin anwesend ist. Sollte er vorher verreisen, so wird diese Ansprache vom Reichspostminister gehalten werden.