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3. Stellenbesetzung in den Reichsministerien.
Der Reichsminister der Finanzen legte den wesentlichen Inhalt seiner den Kabinettsmitgliedern zugegangenen Schreiben vom 9. und 15. Dezember dar1.
Der Reichsverkehrsminister beantragte, den Stellenwegfall auf die bis zum 31.12.1930 wegfallenden Stellen zu beschränken und vom 1. Januar 1931 ab die Eingangsstellen wegfallen zu lassen.
Diesem Antrage stimmte der Reichsminister der Finanzen zu.
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Das Kabinett beschloß, hinsichtlich des Wegfalls der bis zum 31. Dezember frei gewordenen Stellen, grundsätzlich nach dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen zu verfahren.
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