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1. Entwurf einer Verordnung über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien.
Staatssekretär Dr. JoëlJoël führte aus, daß Bedenken gegen den Entwurf einer Verordnung über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien von keiner Seite mehr geltend gemacht worden seien. Eine weitere Beratung des vom Reichskabinett bereits angenommenen Entwurfs sei deshalb nicht nötig.
Das Reichskabinett nahm hiervon Kenntnis1.
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Der VOEntw. wurde als 1. Teil der NotVO über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie vom 19.9.31 am 21.9.31 im RGBl. I, S. 493 veröffentlicht.