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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Polizeihaftlager und Polizeigefängnisse (nur besetzte Gebiete)
Anfangs befand sich ein provisorisches Gefängnis in einer ehemaligen Fabrik, im Sommer 1939 wurden die Gefangenen teils in das Gefängnis des Kreisgerichts, teils in das Polizeigefängnis überführt.