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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Zwangsarbeitslager für Juden für Männer
Arbeit der Häftlinge (Männer) für die Wehrmacht in Schneider-, Schuhmacher- und Kürschnerwerkstätten sowie im Straßenbau.