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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Haftanstalten und Straflager der Justiz (Deutsches Reich)
Justizhaftstätte, gehörte zum Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt. Unter den Oberbegriff „Gefangenenlager Rodgau Dieburg" sind 3 Einzellager zusammengefasst, nämlich "Stammlager I", das ist Dieburg, "Stammlager II", das ist Nieder-Roden/Rollwald und das "Polenlager Eich".