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Von der Stiftung EVZ anerkannte Zeiträume für die Nutzung als Haftort für Zwangsarbeiter:
Haftanstalten und Straflager der Justiz (Deutsches Reich)
Stammlager für den sog. "Polenstrafvollzug" an "Juden, Zigeunern, Polen und Ukrainern" (ab 1942). Überbelegung mit politischen Häftlingen bereits in der zweiten Jahreshälfte 1933. Beschimpfung der Insassen durch den Anstaltsleiter, teilweise Nutzung der Hafträume durch die Gestapo. Am 30. Dezember 1944: mit 1.248 Strafgefangenen und 360 Gefangenen stark überbelegt.