Personenrecherchen in den Beständen des Bundesarchivs aus der NS-Zeit führen in der Regel dann zum Erfolg, wenn die gesuchten Personen:
- in einer der obersten oder oberen Behörden des Deutschen Reiches tätig waren,
- während der Jahre 1934 - 1945 im Justizdienst arbeiteten oder an einem Verfahren vor dem Reichsgericht oder einem anderen obersten deutschen Gericht beteiligt waren,
- erkennbaren Widerstand gegen das NS-Regime leisteten und/oder Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren,
- jüdischer Abstammung waren, was in den Ergänzungskarten zu den Volkszählungsunterlagen von 1939 nachgewiesen ist,
- Opfer der zentral gesteuerten “Euthanasie”-Maßnahmen von 1939 bis zum Sommer 1941 wurden,
- als Sinti oder Roma Untersuchungen der Kriminalbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes ausgesetzt waren,
- der NSDAP, ihren Gliederungen – vor allem der SS – und angeschlossenen Verbänden angehörten oder in der Zeit des “Dritten Reiches” im Kulturbereich tätig waren und somit der Reichskulturkammer angehören mussten,
- als sog. Volksdeutsche aus dem mittel-, ost- oder südosteuropäischen Wohngebiet in das Reichsgebiet oder die besetzen Ostgebiete umgesiedelt wurden und ein Einbürgerungsverfahren bei der Einwandererzentralstelle (EWZ) durchliefen.