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Euthanasie im Dritten Reich

Hinweise zu den Patientenakten aus dem Bestand R 179 Kanzlei des Führers, Hauptamt II b

30.08.2018

Benutzung

Beispiel eines Meldebogens zu einem Patienten der "Landes-Heil- und Pflegeanstalt" Bunzlau

Zwischen 1939 und 1945 wurden insgesamt ca. 200.000 Frauen, Männer und Kinder aus psychiatrischen Einrichtungen des Deutschen Reichs in mehreren verdeckten Aktionen durch Vergasung, Medikamente oder unzureichende Ernährung ermordet. Hinzu kamen fast 100.000 weitere Morde an Psychiatriepatienten in den besetzten oder annektierten Gebieten. Rund ein Drittel der Patientenmorde im Altreich geschahen im Zuge der sog. T4-Aktion in einer ersten, zentral gelenkten Phase. Dazu wurde durch Mitarbeiter der Kanzlei des Führers und des Reichsministeriums des Innern Ende 1939 in Berlin eine geheime Organisation errichtet , die nach ihrer Adresse in der Tiergartenstraße 4 "T 4" genannt wurde.

Nach Einsichtnahme in die nach Berlin übersandten Patientenakten entschieden dort ärztliche Gutachter bis August 1941 über Leben und Tod der kranken oder behinderten Menschen. Etwa 70.000 Menschen wurden in sechs zentralen Einrichtungen in Grafeneck, Brandenburg/Havel, Hartheim, Pirna/Sonnenstein, Bernburg und Hadamar bis zum Abschluss dieser ersten Tötungswelle am 24. August 1941 vergast. In den Folgejahren entschieden die Ärzte überwiegend in den einzelnen psychiatrischen Einrichtungen selbst über Leben und Tod.

In der Abteilung Deutsches Reich werden die 1990 im ehemaligen "NS-Archiv" des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR entdeckten 30.000 Patientenakten der ersten Phase der sogenannten "Euthanasie" verwahrt. Die übrigen 40.000 Akten müssen als vernichtet gelten.

Diese Patientenakten unterstehen gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes besonderen Benutzungsbedingungen. Sie können insbesondere für wissenschaftliche Forschungsvorhaben sowie von den nächsten Angehörigen zur Wahrnehmung berechtigter Belange eingesehen werden. Allerdings wurden in den Patientenakten weder Ereignisse der letzten Lebenstage noch Sterbedaten vermerkt; dafür sind die heutigen Gedenkstätten der sechs Vergasungsanstalten mit ihren Totenlisten Ansprechpartner.

Das Bundesarchiv stellt die Erschließungsinformationen der Krankenakten mit den jeweiligen Personendaten (Namen, Geburtsdaten, Namen der letzten Einrichtungen) seit August 2018 über seine Rechercheanwendung invenio im Internet zur Verfügung. [Hinweis: Bei der Nutzung des Firefox-Browsers kommt es derzeit leider zu Zeilenverschiebungen in der Darstellung der Erschließungsinformationen. Der technische Dienstleister arbeitet an der Behebung des Fehlers.]

Zugleich wird hier eine übersichtliche Liste der Personen veröffentlicht, zu denen im Bundesarchiv Patientenakten vorliegen.

Schließlich bietet das Bundesarchiv seinen Nutzern online eine Übersicht (Inventar) über archivalische Quellen zur Geschichte der "Euthanasie" von 1939-1945 in Archiven und anderen Institutionen in Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien.