Die zentrale Personenkartei war das wichtigste Hilfsmittel der Wehrmachtauskunftstelle (WASt). Eine Zentralkarteikarte wurde während des Zweiten Weltkrieges von Mitarbeitern der Wehrmachtauskunftstelle (WASt) angelegt, sobald sogenannte Verlustmeldungen über einen Kriegsteilnehmer bekannt wurden. Dies waren hauptsächlich Informationen über Verwundungen, Erkrankungen oder Mitteilungen über das jeweilige Kriegsschicksal. Die Meldungen wurden hand- oder maschinenschriftlich auf die Zentralkarteikarte übertragen. Es ist zu beachten, dass Schreib-, Übertragungs- oder Übermittlungsfehler nicht ausgeschlossen werden können. Die Karteikarte verfügt über eine Vorder- und eine Rückseite sowie über zum Teil mehrere Anschlusskarten.
Die WASt verwendete für die Art der Meldungen folgende Kürzel:
I (auch: V1) Meldungen der Truppe über Verluste
II (auch: V2) Meldungen von Lazaretten oder Sanitätsformationen
III (auch: V3) Meldungen die Kriegsgefangenschaft betreffend
IV (auch: V4) Meldungen die Grablage betreffend
Die zentrale Personenkartei war bis zum Dezember 2018 Verwaltungsschriftgut der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) und wurde um Bearbeitungsvermerke und Angaben über Schriftwechsel mit Behörden, Ämtern und Angehörigen ergänzt. Auf der Karteikarte wurden alle neuen Informationen zu einem Soldaten hinzugefügt, einschließlich der Daten jedes Antragstellers, der sich mit der Bitte um Auskunft zu einem Soldaten an die Deutsche Dienststelle wandte.
Bei einer Benutzung sind die Karteikarten wie folgt zu zitieren: BArch, B 563-1 KARTEI/[Signatur].