Text
2) Umlagegetreidepreis.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte davon Mitteilung, daß der Ausschuß beschlossen habe, für das 4. Sechstel die vorgeschlagene Festsetzung des Preises zu vertagen und einstweilen den für das 3. Sechstel festgesetzten Preis zu vergüten6. Er empfahl, diesem Beschluß, der über die Höhe gar nichts sage, zuzustimmen. Das Kabinett stimmte dem Beschluß zu.