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5) Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 10. August 1922.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu4.
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Nach dem dt.-amerik. Abkommen vom 10.8.1922 (RGBl. 1923 II, S. 113 ff.) sollten die finanziellen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den USA durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden. Der vorliegende VO-Entwurf enthält einige Vorschriften, um die Arbeit der gemischten Kommission zu beschleunigen und das Verhältnis des Reichs zu den durch das Verfahren betroffenen Privatpersonen klarzustellen (R 43 I/96, Bl. 112-116). Die VO wird unter dem 28.6.23 verkündet (RGBl. II, S. 299 f.).