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11) Außerhalb der Tagesordnung
beantragt der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium, das Februargehalt an die Beamten im Ruhrgebiet für einen Monat und den Lohn an die Arbeitnehmer für 14 Tage im voraus zu zahlen10.
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Am 23. 1. berichtet der Vertreter des RFMin. in der Referentenbesprechung in der Rkei, daß „eine Verfügung ergangen sei, auch den übrigen Beamten, außer denen der Bergverwaltung, den gleichen Vorschuß zu zahlen [wie den Beamten des RVMin.].“ (R 43 I/206, Bl. 21-24).
Das Kabinett stimmte zu.