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10) Strafantrag gegen die Leipziger Abendpost wegen Beleidigung der Mitglieder der Reichsregierung
Auf Antrag des Reichsministers der Justiz wurde beschlossen, namens der Reichsregierung den Strafantrag zu stellen12.
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Einen entspr. Antrag hatte RJM Radbruch dem RK am 18.11.22 zugesandt; er bezieht sich auf den Artikel „Generallandschaftsdirektor Kapp“ in Nr. 135 der ‚Leipziger Abendpost‘ vom 13.6.22 (R 43 I/1228, Bl. 136).