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3. Denkschrift über die Sozialversicherung 1924/192511.
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Die Herstellung umfassender Übersichten über die sozialpolitischen Belastungen der dt. Wirtschaft war seit Frühjahr 1925 Gegenstand kontroverser Erörterungen zwischen RArbMin. und RWiMin., wobei zunächst keine Übereinstimmung u. a. über die Gesamthöhe der finanziellen Aufwendungen für 1925 erzielt werden konnte. So vermochte der RArbM erst am 21. 8. eine vorläufige Denkschrift vorzulegen, die nach dem Ergebnis mehrerer Ressortbesprechungen im Oktober weitgehend umgearbeitet werden mußte (zahlreiche Schriftwechsel, Eingaben der Wirtschaftsverbände und Besprechungsvermerke in R 43 I/2088).
Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Vorlage12 und beantragte die Zustimmung des Kabinetts zur Veröffentlichung der Denkschrift.
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Die Denkschrift (34 Seiten) wurde vom RArbM am 20. 11. an die Rkei übersandt. Sie behandelt die Invalidenversicherung, die Angestelltenversicherung, die Unfallversicherung, die Knappschaftsversicherung und die Krankenversicherung. Die Gesamtergebnisse der sozialen Belastung lauten: 1913 = 1 430,5 Mio M, 1924 = 2 005,9 Mio M, 1925 = 2 362,1 Mio M (R 43 I/2088, Bl. 267-285, hier: Bl. 285). Nähere Einzelheiten s. in der am 5. 12. dem RT vorgelegten Fassung (RT-Drucks. Nr. 1651, Bd. 405).
Der Reichskanzler vermißte in der Denkschrift die Behandlung der Erwerbslosenfürsorge.
Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er nichts dagegen einzuwenden habe, wenn auch darüber eine Denkschrift ausgearbeitet und gleichzeitig mit der vorliegenden Denkschrift veröffentlicht werde. Der Aufwand in der Erwerbslosenfürsorge beziffere sich für 1924 auf 250 Millionen Mark.
[Das Kabinett beschloß die Veröffentlichung der Denkschrift mit der Maßgabe, daß gleichzeitig eine Denkschrift über die Erwerbslosenfürsorge herausgegeben werde. Beide Denkschriften sollten mit gemeinsamem Anschreiben dem RR und dem RT zugeleitet werden. Die endgültige Beschlußfassung werde am 5. 12. erfolgen13.]