Text
4. Außerhalb der Tagesordnung: Entwurf eines Gesetzes betreffend deutsch-chinesische Vereinbarungen über die Wiederherstellung des Friedenszustandes.
Das Kabinett stimmt dem Entwurf mit der Maßgabe zu, daß die Angelegenheit[53] nochmals vor dem Kabinett verhandelt werden soll, wenn der Reichsminister für Wiederaufbau dies bis zum 8. Juni 1921 beantragt3.
Fußnoten
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Entwurf nebst einer die Vorgeschichte darstellenden Denkschrift in R 43 I/56, Bl. 23-38 und als RT-Drucks. Nr. 2209, Bd. 367; der RT verabschiedet den Entwurf am 21.6.21 in dritter Lesung (RT-Bd. 350, S. 4029), ohne daß er noch einmal auf der TO des Kabinetts gewesen wäre. Das Gesetz wird am 5.7.1921 verkündet (RGBl. 1921, S. 829).