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1. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den am 25. August 1921 unterzeichneten Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Dem Entwurf wurde zugestimmt. Der Reichsminister des Auswärtigen wird das Weitere veranlassen1.
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Siehe RT-Drucks. Nr. 2675, Bd. 369. Das Gesetz wird in 1., 2. und 3. Lesung am 30.9.1921 im Reichstag verabschiedet und am 20.10.1921 im RGBl. verkündet (RGBl. 1921 II, S. 1317).