2.88.2 (wir1p): 2. Entwurf eines Übereinkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern sowie eines Übereinkommens über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik. […]