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1. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den vorläufigen Reichswirtschaftsrat1a […]
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Die Verordnung bezweckte die Bildung von Fachausschüssen unter paritätischer Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Unterbau des Vorläufigen RWiR. Der VOEntw. berief sich auf die guten Erfahrungen mit den paritätischen Ausschüssen für die Außenhandelskontrolle, die seit deren Abbau fortgefallen waren. „Von allen beteiligten Wirtschaftskreisen aber ist der Wunsch geäußert worden, daß die Zusammenarbeit zwischen den Vertretern der einzelnen Wirtschaftsstufen und zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unabhängig von den besonderen Aufgaben der Außenhandelskontrolle erhalten bleiben möge“ (R 43 I/1388, Bl. 395–397). Der Entw. sollte auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege behandelt werden. Im RGBl. ist er nicht erschienen.