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1. Außerhalb der Tagesordnung: Winterhilfe.
Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß in den Vorbesprechungen über die Ausgestaltung der Winterhilfe eine Einigung der beteiligten Ressorts zustandegekommen sei. Er trug den wesentlichen Inhalt dieser Einigung vor1, und bat um die Zustimmung der Reichsregierung zur öffentlichen Bekanntgabe der Maßnahmen.
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Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 24, P. 10 und 26, P. 2. – Die Vereinbarung sieht vor, durch die Bereitstellung von 35 Mio RM aus Reichsmitteln einem gegenüber früheren Winterhilfsmaßnahmen erweiterten bedürftigen Personenkreis in den Monaten Januar bis März 1933 den Bezug von frischem Rind- oder Schweinefleisch und anderen Lebensmitteln sowie von Brennstoff zu einem verbilligten Preis zu ermöglichen (Erlaß des RArbM, REM und RIM vom 22.12.1932; R 43 I/840, Bl. 168–184).
Der Reichskanzler begrüßte die Vorschläge und stellte die Zustimmung des Reichskabinetts zur Veröffentlichung fest. Die daraufhin an die Presse gegebene Verlautbarung hatte den aus der Anlage 1 ersichtlichen Wortlaut2.
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Vgl. WTB-Bericht Nr. 2722 vom 21.12.1932 in: R 43 I/1458, S. 561, in dem zusätzlich die Bereitstellung weiterer Mittel für arbeitslose Jugendliche im Rahmen des Notwerks der dt. Jugend angekündigt wird.