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„Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik” online
RTF
Der Reichskanzler bat die Mitglieder des Reichskabinetts, vor beabsichtigten Reden im Rundfunk die Reichskanzlei jedesmal rechtzeitig zu benachrichtigen.
Bedenken gegen dieses Verfahren wurden nicht geäußert.