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2. Zurückberufung der deutschen Abordnung für die Washingtoner Konferenz.
Mit Rücksicht auf eine amtliche Meldung aus Washington, daß die Arbeiterkonferenz ihre Sitzungen bis Ende des Monats erledigt haben würde, wird beschlossen, die deutsche Abordnung telegraphisch zurückzuberufen6.
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Die Konferenz endet am 30.11.19. – Zum Verlauf s. Schultheß 1919, II, S. 418 ff.; zu den Ergebnissen, die in „Vorschlägen“ und „Entwürfen zu Übereinkommen“ niedergelegt werden, die nach Art. 405 VV von den Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation geprüft bzw. von deren gesetzgebenden Körperschaften ratifiziert werden sollen s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 100, P. 8.