1.191 (mu22p): Nr. 447 Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 17. Februar 1930

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Text

RTF

[1461] Nr. 447
Der Reichsminister der Finanzen an Staatssekretär Pünder. 17. Februar 1930

R 43 I /880 , Bl. 287 f., hier: Bl. 287 f. Umdruck

Betrifft: Haushalt 1930.

Anbei gestatte ich mir einen zweiten Entwurf für den Reichshaushaltsplan 1930 vorzulegen. Den bisherigen Entwurf bitte ich zur Vermeidung von Irrtümern zu vernichten.

Als Anlage lege ich diesem Schreiben eine Übersicht über den ordentlichen Haushalt nach dem bisherigen Stande bei. Diese Übersicht schließt mit einem Fehlbetrage von rd. 376 Millionen RM ab. Die Unterschiede gegenüber der meinem Schreiben vom 3. Februar 1930, A 1301/806 I1, beigelegten Übersicht erklären sich folgendermaßen:

1

Siehe Dok. Nr. 432.

A. Die bisherige Übersicht schloß mit einem Fehlbetrag von 702 Millionen RM.

Es sind inzwischen abgesetzt worden:

1.

in größeren Posten beim Reichsarbeitsministerium

Arbeitslosenversicherung

250 Mio RM

bei den 40 Mio für Invalidenversicherung aus Zollgesetz

20 Mio RM

Familienwochenhilfe (32-5 Mio)

27 Mio RM

Wohnungsfürsorgefonds

1,5 Mio RM

wertschaffende Arbeitslosenfürsorge (nach Abzug der sich mit entsprechenden Einnahmen ausgleichenden Beträge)

24,1 Mio RM

Summe

322,6 Mio RM

Zugesetzt beim gleichen Haushalt

Beiträge an die Reichspost

19 Mio RM

Verschiedenes

0,3Mio RM

Insgesamt abgesetzt

303,3Mio RM

2.

Beim Kriegslastenhaushalt:

zugesetzt sind

deutsch-polnisches Liquidationsabkommen

25 Mio RM

für den Westen

5 Mio RM

für den Osten (die bisher für Osten und Westen

eingesetzten 20 Mio fallen voll dem Osten zu)

5 Mio RM

Kosten im Zusammenhang mit der Umschuldungsaktion

1 Mio RM

Insgesamt

36 Mio RM

abgesetzt sind

Besatzungskosten

10 Mio RM

Rentenbankgrundschuldzinsen

6 Mio RM

Sonstiges

3,8 Mio RM

Summe

16,2 Mio RM

Außerdem sind mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Reichsrats zum Nachtragshaushalt 1929 die Reparationszahlungen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, die für den Reichshaushalt nur einen durchlaufenden Posten darstellen, in Einnahme und Ausgabe mit je 660 Mio RM eingestellt worden. Diese 660 Millionen scheiden für diesen Vergleich aus, so daß sich beim Kriegslastenetat ein Mehr gegenüber dem bisherigen Stande von 16,2 Mio RM ergibt.

3. Durch kleinere Abstriche bei den übrigen Haushalten und Zusätze bei den Verwaltungseinnahmen ergibt sich eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Stande von rd. 39 Mio RM.

B. Von dem bisherigen Fehlbetrage von 702 Mio RM gehen sonach ab Abstriche

bei den Ausgaben (303 + 39, vergl. vorstehend A 1 + 3)

342 Mio RM

verringert um die Zusätze bei den Ausgaben (vgl. A 2)

16 Mio RM

Insgesamt also

326 Mio RM

Es verbleibt ein Fehlbetrag von rund 376 Millionen RM.

C. Bei diesem Bild ist die sogenannte große Deckung angenommen, d. h. der Fehlbetrag 1928 von 154 Mio RM ist als Sonderausgabe im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung neben der außerordentlichen Schuldentilgung von 450 Mio eingestellt worden. Rechnet man diese 154 Mio auf die 450 Mio Schuldentilgung an, so würde sich der Fehlbetrag auf rd. 222 Mio RM verringern2.

2

Zur Behandlung der Kabinettsvorlage siehe Dok. Nr. 455.

[…]

Moldenhauer

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