2.101 (cun1p): Nr. 101 Sitzung des Reichsbank-Kuratoriums vom 21. März 1923, 11 Uhr

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 101
Sitzung des Reichsbank-Kuratoriums vom 21. März 1923, 11 Uhr

R 43 I /632 , Bl. 40-41

Anwesend1: Cuno, StS Schroeder; RbkPräs. Havenstein; PrFM v. Richter; Senator Strandes (Hamburg); Staatsrat v. Wolf (Bayern); MinDir. Keck (Württemberg), Kempff (Baden), v. Sichart (Sachsen); Protokoll: MinR Kempner.

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Lt. beigefügter handschriftlicher Anwesenheitsliste.

Auszug aus dem Bericht des Präsidenten Havenstein für die Zeit vom 8. Dezember 1922 bis 7. März 19232.

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Das offizielle Stenogramm der Sitzung ist von der Rkei an die Teilnehmer versandt worden, fand sich aber nicht mehr bei den Akten. Die vorliegende Aufzeichnung stammt von Kempner.

Deutsche Wirtschaft fortgesetzt unterm Zeichen der Gewaltpolitik und des Ruhreinbruchs.

Gesamtkapitalanlage von 1009 Milliarden auf 5½ Billionen gestiegen3.

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Zum Vergleich der hier angegebenen Zahlen mit den früheren Angaben Havensteins s. seinen Bericht vor dem Rbk-Kuratorium vom 19.12.22 (Dok. Nr. 25). Der Markkurs des Dollars stand am 8.12.22 bei 7900, am 7.3.23 bei 21 000 M.

Darlehnsbestände bei den Darlehnskassen von 153 Milliarden auf 746 Milliarden gestiegen.

Goldbestand der Reichsbank blieb fast unverändert auf 1004,8 Millionen Goldmark.

Notenumlauf stieg von 847 Milliarden auf 3871 Milliarden.

Ansprüche an papierne Zahlungsmittel konnten im ganzen befriedigt werden. (40 private Druckereien im Reich wirken mit, darunter 7 im besetzten Gebiet, die täglich über 13 Milliarden Papiergeld drucken.)

Die schwebende Reichsschuld stieg von 928 Milliarden auf 4150 Milliarden.

Das Gesamtdefizit des Reichshaushalts übersteigt 7 Billionen Mark.

Der Markkurs stieg am 31. Januar bis auf 49 000 für den Dollar. Hierin[320] zeigte sich eine offensichtliche Unterbewertung der Mark. Daher war die aus politischen Gründen erforderliche Intervention aussichtsreich4.

4

Zur Technik der Intervention s. Anm. 5. Allgemein zum Verlauf der Stützungsaktion RT-Drucks. Nr. 6591, Bd. 380 .

Weitere Kursentwicklung: am 1. Februar 41 500, 14. Februar 23 000, 7. März 21 000, welche Linie seitdem gehalten wurde, allerdings unter nicht unerheblicher weiterer Verwendung von Devisenbeständen. Die Zurückbiegung der Devisenkurse ging nicht ohne privatwirtschaftliche Verluste ab: Zwangsexekutionen von spekulativen Engagements im Effekten- und Warenhandel. Die Warenpreise aber beruhigten sich und erfuhren vielfach eine vernünftige Mäßigung.

Stabilisierung war wichtig für Einführung englischer und tschechischer Kohle und für Beschaffung von Getreide. Um für diese und ähnliche Aufgaben stark zu sein, legt die Reichsbank weitere Beträge ihres Goldbestandes nach dem Ausland, um sie im Bedarfsfalle bei ausländischen Notenbanken beleihen zu können.

Hand in Hand mit der Interventionstätigkeit mußte eine entsprechende Kreditpolitik im Inland gehen. Daher einerseits Kreditrestriktion geübt, andererseits die legitime Produktion durch Bewilligung gesunder Kredite geschützt. Durch strenge Anweisungen für die Wechseldiskontierung an die Bankanstalten wurde die Kreditinflation eingedämmt5.

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Entsprechende Anweisungen des Rbk-Direktoriums waren am 12. 2. vertraulich an die Vorstandsbeamten der selbständigen Reichsbankanstalten ergangen. Darin wurde die telegrafische Anweisung vom 10. 2. bestätigt: „Wünschen bis auf weiteres äußerste Zurückhaltung bei Kreditgewähr. Anstrebt Verwendungsnachweis Diskonterlöses. Ablehnt tunlichst Kredite für Devisenbeschaffung. Neue Diskontkunden abweisen. Alten Diskontkredit möglichst nicht erhöhen.“ Die Kreditgewährung „soll lediglich dazu führen, den beteiligten Betrieben die nötigen Erleichterungen für ihr Fortarbeiten zu bieten, aber nicht dazu, daß eine Vorratswirtschaft einsetzen kann, die darauf hinausläuft, von späteren Preissteigerungen möglichst viel Nutzen zu ziehen.“ Außerdem erfordere die Markstützungsaktion der Rbk eine scharfe Beschränkung der Kredite. „Die Aktion beruht einerseits auf starken Ankäufen von Reichsmark im Auslande und andererseits auf einer starken Devisenabgabe im Inlande. Beide Wege führen dahin, daß erhebliche Markbeträge direkt oder indirekt an diejenige Stelle zurückfließen, welche im Mittelpunkt der Aktion steht. Wenn es aber den betreffenden Kreisen, welche die Mark zahlen müssen, gelingt, sich durch Kreditinanspruchnahme die erforderlichen Beträge leicht zu beschaffen, so wird die Wirkung der Aktion ernstlich gefährdet, vielleicht überhaupt ausgeschaltet. Das Heruntergehen der Devisenkurse soll überdies die Devisenbesitzer veranlassen, diejenigen Bestände, welche über den berechtigten Bedarf hinausgehen, an den Markt zu geben und die erlösten Markbeträge in ihren Betrieben zu verwenden.“ (R 43 I /632 , Bl. 25-26).

Klagen über Kapitalnot und Kapitalmangel sind voll berechtigt. An Dividenden und festverzinslichen Papieren wurden im Jahre 1922 zum Emissionskurs 80 Milliarden Mark emittiert, zum Nennwert 60 Milliarden, eine Summe, die gegenüber dem Bedarf der Wirtschaft als lächerlich gering bezeichnet werden muß. Daher große Ansprüche an Geldmarkt und an die Reichsbank.

Das Streben nach strenger Kreditpolitik wurde durch die Ruhrbesetzung sehr erschwert, denn im Interesse des wirtschaftlichen Durchhaltens mußten im besetzten und unbesetzten Gebiet alle legitimen Kredite möglichst befriedigt werden, um Arbeitslosigkeit und Produktionsstörung zu verhindern. Im besetzten Gebiet wird infolge der Blockade bereits weitgehend auf Lager gearbeitet, daher können die beteiligten Unternehmungen ohne zusätzlichen Kredit nicht[321] auskommen. Eine strenge Diskontpolitik müßte solche Lombardkredite auf Warenstapel eigentlich zurückweisen. Die Not der Zeit erlaubt aber nicht ein starres Festhalten an diesen bewährten Grundsätzen6. Dauert allerdings diese Lage lange an, so könnte dadurch die Intervention schwer geschädigt werden.

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Mit Schreiben vom 27. 2. hatte das Rbk-Direktorium die Reichsbankanstalten vertraulich angewiesen, bei den Kreditrestriktionen nicht zu schematisch zu verfahren. Das gelte insbesondere für die besetzten Gebiete, „wo die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung einerseits und die Fortzahlung der Lohnbezüge andererseits vielfach nur bei entsprechender Kreditgewährung sich ermöglichen läßt. Die bei den Bankanstalten des genannten Bezirks einlaufenden Kreditanträge sind mit Entgegenkommen und Verständnis für die besonderen Erfordernisse der Lage zu beurteilen. Besonders kritisch liegen die Verhältnisse bei denjenigen Firmen und Unternehmungen, welche wegen der Abfuhrsperre auf Lager arbeiten müssen.“ (R 43 I /632 , Bl. 27-28, hier: Bl. 27).

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