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4. [Nationalversammlung]
Das Kabinett war einig in dem Wunsche, während der Verhandlungen über den Präliminarfrieden Verhandlungen des Plenums der Nationalversammlung über andere Fragen möglichst zu vermeiden.
Über die Beamteninterpellation soll im Kabinett vor ihrer Beantwortung in der Nationalversammlung noch gesprochen werden6.
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Die Interpellation Arnstadt (DNVP), Dr. Heinze (DVP) und Genossen vom 28.3.1919 (NatVers-Drucks. Bd. 335, Nr. 202) betraf die Fragen der Pensionierung von Beamten, die Neuregelung der Besoldungs- und Pensionsverhältnisse und die Gewährleistung von Mindestforderungen von Beamten hinsichtlich der Besoldung, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge durch Reichsgesetz. Die Beantwortung der Interpellation wurde im Kabinett Scheidemann nicht mehr beraten; sie geschah erst während der 72. Sitzung der NatVers am 1.8.1919 durch RIM David (NatVers Bd. 329, S. 2212 ff. ).