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Nr. 191
Der Sächsische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Dresden, 28. Oktober 1923
R 43 I/2309, Bl. 213 eigenhändig1
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Abgedruckt in Ursachen und Folgen V, Dok. Nr. 1204 d. – Eine im letzten Satz des Schreibens durch Wortumstellung stilistisch geringfügig veränderte maschinenschriftliche Fassung in R 43 I/2309, Bl. 212.
[Betrifft: Geforderte Demission der sächsischen Regierung.]
Herr Reichskanzler!
Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom 27.10.19232. Das in ihm enthaltene Ansinnen, zurückzutreten, lehnt die sächsische Regierung entschieden ab.
[869] Ein politischer Anlaß zu Ihrer Forderung liegt nicht vor und rechtlich ist das Verlangen der Reichsregierung nach der Reichsverfassung unzulässig3.
Nur der sächsische Landtag ist legitimiert, die sächsische Regierung abzuberufen. Solange das nicht geschieht, wird die sächsische Regierung auf ihrem Posten ausharren. Sie wird aber im Landtag umgehend eine Entschließung über diese Vertrauensfrage herbeiführen4.
Dr. Zeigner
Ministerpräsident