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1. Senkung der Posttarife.
Der Reichskanzler betonte, daß der Sachverhalt genügend erörtert worden sei1. Es handele sich heute darum, daß das Reichskabinett einen endgültigen Beschluß fasse.
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Vgl. hierzu Dok. Nr. 588, P. 3, Dok. Nr. 594, P. 11 und Dok. Nr. 612, P. 13.
Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß: Die Postgebühren sollen vom 1. Januar 1932 ab gesenkt werden. Von der Gebührensenkung sollen auf jeden Fall die Rundfunkgebühren ausgenommen werden2.
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WTB Nr. 2745 vom 30.12.31 meldete die Senkung der Postgebühren: ein Brief kostete 12 RPf., eine Postkarte 6 RPf.; auch die Paketgebühren wurden ermäßigt (R 43 I
/2003
, Bl. 250). Die neuen Gebühren traten am 15.1.32 in Kraft (WTB Nr. 40 vom 7.1.32, R 43 I
/2003
, Bl. 251).
Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte zu diesem Beschluß, daß die aus der Gehaltssenkung erzielten Ersparnisse während der Dauer der Senkung der Posttarife der Reichspost verbleiben sollen3.
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Dieser Absatz wurde später anstelle des ursprünglichen Satzes: „Die aus der Gehaltssenkung erzielten Ersparnisse sollen der Reichspost vom Zeitpunkt der Senkung der Posttarife verbleiben“ eingesetzt. MinR Wienstein fügte am 9.1.32 folgende handschriftliche Notiz hinzu: „Staatssekretär Sautter bestätigte ausdrücklich, daß die Erklärung des Reichsministers der Finanzen sich nur auf die Ersparnisse aus der letzten Gehaltssenkung bezieht. Das R.[eichs] F.[inanz] M.[inisterium] (MinRt Auer) habe ich auf dessen Wunsch hiervon unterrichtet. Ergänzung des Protokolls wurde von beiden Herren nicht gewünscht“ (R 43 I
/1453
, Bl. 446). Vgl. auch Dok. Nr. 612, Anm. 27.
Zur weiteren Behandlung dieser Angelegenheit siehe Dok. Nr. 662, P. 4.