Text
9. Börsenumsatzsteuer bei Kompensationsgeschäften.
Der Reichsminister der Finanzen stellte zur Ausräumung aufgetretener Meinungsverschiedenheiten ausdrücklich fest, daß in die Notverordnung die Vorlage über die Erhöhung der Börsenumsatzsteuer aufgenommen werden muß16.