Text
4. Mittellandkanal.
Der Reichsverkehrsminister schilderte zunächst die durch Einstellung der preußischen Zahlungen entstandene Lage3. Er sprach sich gegen die Einstellung der Arbeiten am Mittellandkanal aus, da auch durch sie dem Reich erhebliche Kosten erwachsen würden.
Auch der Reichsminister der Finanzen hielt die Fortführung der Bauarbeiten für erforderlich.
Das Reichskabinett beschloß, vorbehaltlich der Einigung mit Preußen, die Bauarbeiten in dem im Haushaltsplan 1930 vorgesehenen Rahmen fortzusetzen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die im Reichshaushalt bewilligten Mittel erschöpft sein werden, soll die Einigung mit Preußen über dessen Zahlungen angestrebt werden. Äußerstenfalls soll die Beschaffung der noch erforderlich werdenden Reichsmittel im Herbst, oder später, durch Nachtrag zum Haushaltsplan 1930 geregelt werden.
Fußnoten
- 3
Die PrReg. hatte für das Jahr 1930 weitere Beiträge zum Bau des Mittellandkanals, zu denen sie nach dem Staatsvertrage vom 24.7.26 verpflichtet war, abgelehnt. Preußen verlangte die Aufrechnung der Beträge gegen seine noch schwebenden Entschädigungs- und Aufwertungsansprüche (Referentenvortrag des ORegR Planck zur Kabinettsvorlage des RVM und RFM vom 8.5.30 in R 43 I/2141, Bl. 290).