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[1696]5. Entwurf einer Verordnung über Kapitalherabsetzung in erleichterter Form.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg bezeichnete es als notwendig, daß die Möglichkeit zur Kapitalherabsetzung in erleichterter Form für Aktiengesellschaften usw. geschaffen werde. Es werde zweckmäßig sein, eine besondere Verordnung hier herauszugeben.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen erklärte, daß diese Frage zunächst in Ressortbesprechungen unter Zuziehung der Reichsbank geklärt werden müsse8.