Mit der vorliegenden Aufarbeitung steht der wissenschaftlichen Forschung ein Hilfsmittel zur Verfügung, das die überlieferten Urteile von insgesamt 47.500 Prozessen mit 95.000 Prozessparteien nachweist. Obwohl sie gelegentlich in den Prozessakten dokumentiert sind, handelt es sich in keinem Fall um Endurteile in den betreffenden gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Rückgriff auf die Urteilsbücher selbst ist deshalb für jeden Forscher unerlässlich, der am Ausgang eines Rechtsstreits gemäß der Entscheidung des Reichskammergerichts interessiert ist.
Datenbank für die Urteile zu den Prozessen vor dem Reichskammergericht 1573-1688 und 1693-1806
In Berlin-Lichterfelde steht die Überlieferung des Bestandes AR 1 III Reichskammergericht - Urteilsbücher den Nutzern für Recherchen zur Verfügung.
Anwendung der Datenbank
Die Datenbank gibt dem Benutzer in Tabellenform folgende Informationen zu den einzelnen Prozessen bzw. den daran beteiligten Parteien:
- Namen von Klägern und Beklagten
- Wohnorte unter Angabe der Schlüsselkennziffer des Landkreises
- Jahr und Fundstelle der Urteile in den Urteilsbüchern (Archivsignatur und Blatt)
- Nummer des Generalrepertoriums
- Verbleibsarchiv der Prozessakten laut Generalrepertorium
- Nachweis der Prozesse in den Inventaren.
Über den Detail-Button wird das kombinierte Ergebnis der Suche in den Tabellen Prozess, Beteiligte und Urteil angezeigt.
Der Nachweis der einzelnen Urteile enthält das Jahresdatum des Urteils, die Archivsignatur des Urteilsbuches und die Angabe des Blattes innerhalb dieses Buches.
Zitierweise: BArch AR 1 III/ UBuch-Nummer aus der Tabelle 'Urteil', Blatt
Beispiel: AR 1 III / 100, Bl. 289
Auf die Nennung des Prozessgegenstandes wurde in der vorliegenden Urteilsliste verzichtet.
Weitere Hinweise zu den Akten
Kläger und Beklagte werden namentlich unter Angabe ihres Wohnsitzes nachgewiesen.
Die Siglen HK, NK, HB und NB kennzeichnen ihre Position als Haupt- oder Nebenkläger bzw. Haupt- oder Nebenbeklagte.
Ortsnamen in Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und den ehemaligen Ostgebieten werden gegebenenfalls zweisprachig wiedergegeben.
Nicht in allen Fällen ist es gelungen, die Identifizierung durch möglichst genaue Angaben des Kreises, des Bezirkes oder der Provinz herbeizuführen.
Die Eintragung der Inventar-Fundstellen konnte nur vorgenommen werden, wenn bis 1993 ein publiziertes Inventar zur Verfügung stand. Die aus zwei Ziffern bestehende Angabe nennt vor dem Schrägstrich die laufende Nummer des Inventars in der Schriftenreihe "Inventare der Akten des Reichskammergerichts" (in dieser Publikationsreihe liegen gegenwärtig 32 Inventare vor); die Ziffer nach dem Schrägstrich die jeweils laufende Nummer in der Erfassung der Prozessakten in dem durch die erste Ziffer gekennzeichneten Archiv.
Beispiel: 16/ 376 bezeichnet den Eintrag 376 in Band 16 der Reihe der Inventare der Akten des Reichskammergerichts, Akten des Reichskammergerichts im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, zum Prozess der Stadt Biberach gegen das Kloster Inzighofen.
Aufgeführt ist ebenfalls die Fundstelle des Urteils im Generalrepertorium zu den Reichskammergerichtsakten (GR-Buchstabe/Nummer). Das Generalrepertorium entstand zur Vorbereitung der Aufteilung der Reichskammergerichtsakten gemäß Beschluss der Deutschen Bundesversammlung vom 25. Januar 1821.
Die laufende Nummer im Generalrepertorium besteht aus dem ersten Buchstaben des Klägernamens und der laufenden Nummer. Eine besondere Kennzeichnung enthält das Repertorium bei Prozessen, die vor der allgemeinen Aufteilung bereits auf Anforderung von Gerichten aus den Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes zur Entscheidung bei laufenden Verfahren ausgehändigt worden sind.