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Datenbank für die Urteile zu den Prozessen vor dem Reichskammergericht 1573-1688 und 1693-1806

In Berlin-Lichterfelde steht die Überlieferung des Bestandes AR 1 III Reichskammergericht - Urteilsbücher den Nutzern für Recherchen zur Verfügung.

Mit der vorliegenden Aufarbeitung steht der wissen­schaftlichen Forschung ein Hilfsmittel zur Verfügung, das die überlieferten Urteile von insgesamt 47.500 Prozessen mit 95.000 Prozess­parteien nachweist. Obwohl sie gelegentlich in den Prozess­akten dokumentiert sind, handelt es sich in keinem Fall um Endurteile in den betreffenden gerichtlichen Auseinander­setzungen. Der Rückgriff auf die Urteils­bücher selbst ist deshalb für jeden Forscher unerlässlich, der am Ausgang eines Rechtsstreits gemäß der Entscheidung des Reichs­kammer­gerichts interessiert ist.

Anwendung der Datenbank

Die Datenbank gibt dem Benutzer in Tabellenform folgende Informationen zu den einzelnen Prozessen bzw. den daran beteiligten Parteien:

  • Namen von Klägern und Beklagten
  • Wohnorte unter Angabe der Schlüssel­kennziffer des Landkreises
  • Jahr und Fundstelle der Urteile in den Urteils­büchern (Archivsignatur und Blatt)
  • Nummer des General­repertoriums
  • Verbleibsarchiv der Prozessakten laut General­repertorium
  • Nachweis der Prozesse in den Inventaren.


Über den Detail-Button wird das kombinierte Ergebnis der Suche in den Tabellen Prozess, Beteiligte und Urteil angezeigt.

Der Nachweis der einzelnen Urteile enthält das Jahres­datum des Urteils, die Archiv­signatur des Urteils­buches und die Angabe des Blattes innerhalb dieses Buches.

Zitierweise: BArch AR 1 III/ UBuch-Nummer aus der Tabelle 'Urteil', Blatt
Beispiel: AR 1 III / 100, Bl. 289

Auf die Nennung des Prozess­gegen­standes wurde in der vorliegenden Urteilsliste verzichtet.

Weitere Hinweise zu den Akten

Kläger und Beklagte werden namentlich unter Angabe ihres Wohnsitzes nachgewiesen.
Die Siglen HK, NK, HB und NB kennzeichnen ihre Position als Haupt- oder Nebenkläger bzw. Haupt- oder Nebenbeklagte.

Ortsnamen in Belgien, Frankreich, Italien, den Nieder­landen und den ehemaligen Ostgebieten werden gegebenenfalls zweisprachig wiedergegeben.

Nicht in allen Fällen ist es gelungen, die Identifizierung durch möglichst genaue Angaben des Kreises, des Bezirkes oder der Provinz herbeizuführen.

Die Eintragung der Inventar-Fundstellen konnte nur vorgenommen werden, wenn bis 1993 ein publiziertes Inventar zur Verfügung stand. Die aus zwei Ziffern bestehende Angabe nennt vor dem Schrägstrich die laufende Nummer des Inventars in der Schriftenreihe "Inventare der Akten des Reichs­kammer­gerichts" (in dieser Publikationsreihe liegen gegenwärtig 32 Inventare vor); die Ziffer nach dem Schrägstrich die jeweils laufende Nummer in der Erfassung der Prozess­akten in dem durch die erste Ziffer gekennzeichneten Archiv.

Beispiel: 16/ 376 bezeichnet den Eintrag 376 in Band 16 der Reihe der Inventare der Akten des Reichskammergerichts, Akten des Reichs­kammer­gerichts im Hauptstaats­archiv Stuttgart, zum Prozess der Stadt Biberach gegen das Kloster Inzighofen.

Aufgeführt ist ebenfalls die Fundstelle des Urteils im General­repertorium zu den Reichs­kammer­gerichtsakten (GR-Buchstabe/Nummer). Das General­repertorium entstand zur Vorbereitung der Aufteilung der Reichs­kammer­gerichts­akten gemäß Beschluss der Deutschen Bundes­versammlung vom 25. Januar 1821.

Die laufende Nummer im General­repertorium besteht aus dem ersten Buchstaben des Klägernamens und der laufenden Nummer. Eine besondere Kennzeichnung enthält das Repertorium bei Prozessen, die vor der allgemeinen Aufteilung bereits auf Anforderung von Gerichten aus den Mitglied­staaten des Deutschen Bundes zur Entscheidung bei laufenden Verfahren ausgehändigt worden sind.