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NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit

Das sogenannte NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gelangte nach der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfSMinisterium für StaatssicherheitDas Ministerium für Staatssicherheit (umgangssprachlich oft kurz "Stasi") war politische...) 1990 in die Obhut des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten übernahm am 3. Oktober 1990 das Bundesarchiv die Unterlagen in seinen Zuständigkeitsbereich.

Zu Beginn der 50er Jahre hatte das MfS begonnen, Unterlagen aus verschiedenen Quellen zusammenzutragen, um eine zentrale Sammlung personenbezogener Unterlagen für "operative" Zwecke aufzubauen. Die vielfach aus ihrem Entstehungszusammenhang herausgerissenen Dokumente waren zu neuen Vorgängen formiert worden. Im Ergebnis waren unter anderem zahlreiche Personendossiers entstanden. Um das Jahr 2000 umfasste die Sammlung noch ca. 6.500 laufende Meter mit über 800.000 Akten.

Das NS-Archiv enthielt zudem Unterlagen von herausragender historischer Bedeutung, so beispielsweise die Verfahrensakten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof und des Reichsjustizministeriums sowie ca. 30.000 Patientenakten von Opfer der sogenannten "NS-Euthanasie".

In den Jahren 2001 bis 2006 erfolgte die archivfachliche Aufarbeitung der Sammlung, in deren Folge etwa die Hälfte der Unterlagen an die zuständigen Archive abgegeben wurde.

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