
Die Gründung der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (ausführliche Fassung)
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Mit dem Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik 1989 wandelte sich auch deren Parteienlandschaft. Massenorganisationen lösten sich auf oder definierten sich neu. Wichtige Archive und Bibliotheken der DDR verloren ihre Trägerinstitutionen und damit ihre Existenzgrundlage. Bereits Anfang 1990 setzten deshalb Diskussionen über den Fortbestand und die dauerhafte Sicherung der Archive und Bibliotheken der Parteien und Massenorganisationen der DDR ein.
Das Einigungsvertragsgesetz von 1990 stellte nur diejenigen Unterlagen, die bei staatlichen Stellen der DDR entstanden waren, unter den Schutz des Bundesarchivgesetzes. Im Deutschen Bundestag wurde anschließend diskutiert, Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie der übrigen Parteien und Massenorganisationen der DDR dann als Archivgut des Bundes zu behandeln, wenn sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betreffen. Besonders die Unterlagen der SED trugen einerseits staatlichen Charakter, andererseits handelte es sich aber auch um Parteienschriftgut. Beides war nicht zu trennen, ohne den historischen Entstehungszusammenhang zu verletzen. Jede einzelne Akte hätte überprüft und auseinandergenommen werden müssen. Eine Enteignung ohne Entschädigung erschien verfassungsrechtlich bedenklich, eine Enteignung gegen Entschädigung politisch nicht vertretbar.
Die Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 13. März 1992 schrieb eine tragfähige Kompromisslösung fest: Die „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ wurde als unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesarchiv errichtet. Das Gesetz erweiterte die Zuständigkeit des Bundesarchivs auf Archivbestände der Parteien und Massenorganisationen der DDR, soweit sie die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben betreffen. Gleichzeitig erhielt die Stiftung den Auftrag, für andere Unterlagen und Bibliotheksbestände der Parteien und Massenorganisationen mit den Eigentümern gesonderte Vereinbarungen („Einbringungsverträge“) zu schließen. Damit war der Gedanke, die Unterlagen aufzuteilen, vom Tisch.
Als die Stiftung am 4. Januar 1993 ihre Arbeit aufnahm, waren bereits 18 Verträge unterschrieben. Die Überlieferung der Parteien und Massenorganisationen der DDR steht seither der Benutzung durch jedermann zur Verfügung. Das im Jahr 2017 novellierte Bundesarchivgesetz hat die Stiftungslösung bestätigt.
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