
Die Schlacht bei Schleswig am 23. April 1848 – Das merkwürdige Jahr 1848. Eine neue Bilderzeitung, Quelle: BArch, R 9352
August 1848
Der von der Nationalversammlung zum provisorischen Staatsoberhaupt – dem sogenannten Reichsverweser – gewählte Erzherzog Johann ging zügig daran, eine Regierung für Deutschland zu bilden. Die ersten Minister hatte er bereits kurz nach seiner Ankunft in Frankfurt ernannt. Einen knappen Monat später, Mitte August 1848, war das Kabinett komplett. Nach einigen Umbesetzungen umfasste es nun den Leitenden Reichsminister Karl Fürst zu Leiningen, Innenminister Anton Ritter von Schmerling, Außenminister Johann Gustav Heckscher, Kriegsminister Eduard von Peucker, Justizminister Robert von Mohl, Finanzminister Hermann von Beckerath sowie Handelsminister Arnold Duckwitz. Die Minister entstammten dem Adel oder dem Großbürgertum. Politisch gehörten sie dem gemäßigten oder konservativ-liberalen Lager an.
Das Kabinett tagte im Frankfurter Palais Thurn und Taxis, dem ehemaligen Sitz des aufgelösten Bundestages des Deutschen Bundes.
In den ersten Wochen hatten die Minister weder Mitarbeiter noch ein Budget oder Arbeitsmittel. Schreibfedern, Papier und Tinte mussten erst besorgt werden. Die Minister brachten anfangs sogar ihre Briefe persönlich zur Post. Doch die Zahl der Mitarbeiter stieg bald deutlich an. Das Kabinett tagte fast jeden Tag. Allerdings waren der Macht der Minister durch den föderalen Charakter Deutschlands enge Grenzen gesetzt: Der Justizminister hatte keine eigene Polizeibehörde, der Finanzminister keine Finanzämter und der Justizminister keine Gefängnisse zu verwalten, da alle diese Aufgaben in der Hand der Einzelstaaten lagen. Und der Kriegsminister hatte lediglich die Kontrolle über die kleine, für den Kampf mit Dänemark neugebildete Reichsflotte. Die Armeen der Einzelstaaten blieben hingegen unter deren Kontrolle.
Der Konflikt mit Dänemark stellte die neue Provisorische Regierung auch vor ihre erste große Herausforderung. Der im Frühjahr 1848 ausgebrochene Aufstand der deutschsprachigen Schleswiger und Holsteiner gegen die dänische Krone war mit dem Eingreifen von Truppen des deutschen Bundes auf Seiten der Aufständischen zu einem regelrechten Krieg eskaliert. In blutigen, wechselhaften Kämpfen waren die Bundestruppen unter maßgeblicher Beteiligung Preußens immer weiter vorgerückt. Das alarmierte die europäischen Nachbarn Deutschlands, die das bestehende Mächtegleichgewicht bedroht sahen. Auf Drängen der Großmächte Russland, Großbritannien und Frankreich schlossen Preußen und Dänemark deshalb am 26. August 1848 den Waffenstillstand von Malmö.
Neben einer vorläufigen Einstellung der Kampfhandlungen sollten alle Kriegsgefangenen und aus politischen Gründen Inhaftierten freigelassen werden. Dänemarks Flotte sollte ihre Blockade der deutschen Küste aufgeben. Die dänischen und die Truppen der deutschen Bundestaaten hatten Schleswig und Holstein zu räumen. Alle von der provisorischen Regierung in Kiel erlassenen Gesetze sollten aufgehoben werden. Stattdessen würde eine fünfköpfige, vom dänischen und vom preußischen König bestimmte Regierung vorerst die Regierung in Schleswig und Holstein übernehmen. Der künftige Status der beiden Herzogtümer und die Frage nach ihrer Zugehörigkeit zu Deutschland oder Dänemark blieben ungeklärt.
Nicht nur in Schleswig und Holstein wurden die Waffenstillstandsbedingungen in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Viele Menschen waren mit dem Ergebnis unzufrieden. Angesichts der militärischen Erfolge der Bundestruppen hatten sie sich mehr erhofft. Und auch in der Frankfurter Paulskirche kam es zu heftigen Debatten. Vor allem linke Abgeordnete warfen Preußen vor, eigenmächtig unter Missachtung der Nationalversammlung gehandelt zu haben.