
Ein vorgeschlagener Entwurf für die deutsche Flagge, Quelle: BArch, DB 51/405
November 1848
Der November 1848 begann für die Abgeordneten der Nationalversammlung mit einer Tragödie. Die Paulskirchenabgeordneten Robert Blum und Julius Fröbel wurden am 4. November in Wien wegen ihrer Beteiligung an der Verteidigung der Stadt gegen die kaiserlich-österreichischen Truppen verhaftet. Erfolglos verwiesen die beiden auf ihre Immunität als Abgeordnete. Fröbel und Blum wurden in einem Schnellverfahren zum Tode verurteilt. Während Fröbel begnadigt wurde, gab es für seinen Kollegen keine Gnade. Robert Blum durfte noch einen Abschiedsbrief an seine Frau schreiben. Dann wurde er am Morgen des 9. November 1848 in der Brigittenau bei Wien erschossen. Die kaiserlichen Behörden ignorierten die Proteste der Nationalversammlung. Blums Hinrichtung veranschaulichte auf blutige Art und Weise die Machtlosigkeit der Nationalversammlung, die Geringschätzung der österreichischen Regierung gegenüber dem gesamtdeutschen Parlament und das Erstarken der Gegenrevolution.
Auch andernorts machten sich die Herrscher daran, die ihnen im März 1848 abgerungenen Zugeständnisse an das Volk zu annullieren. In Preußen entließ König Friedrich Wilhelm IV. seine liberalen Minister und ernannte ein antirevolutionäres Kabinett. Dann ging es Schlag auf Schlag: Am 9. November wurde die preußische Nationalversammlung aufgefordert, Berlin zu verlassen und künftig in Brandenburg zu tagen. Als die Abgeordneten sich weigerten, räumten Soldaten gewaltsam den Sitzungssaal. Am 11. November folgte die Auflösung der Berliner Bürgerwehr. Am Folgetag wurde in der Stadt der Belagerungszustand ausgerufen. Politische Vereine und Versammlungen sowie mehrere in der Revolution gegründete Zeitungen wurden verboten.
Trotz des Ausgreifen der Gegenrevolution arbeitete die Nationalversammlung weiter und verabschiedete im November 1848 ein Gesetz zur Gestalt der Flagge der deutschen Handels- und Kriegsmarine. Lange war darüber beraten und verschiedene Varianten vorgeschlagen worden. Mit dem Gesetz vollzog das Parlament einen symbolträchtigen Schritt auf dem Weg zu einem deutschen Nationalstaat. Ansonsten gerieten die Revolution und ihre Errungenschaften jedoch zunehmend in Bedrängnis.
Allerdings waren die Befürworter der Revolution nicht gewillt, diese Entwicklung tatenlos hinzunehmen. Schon seit Sommer 1848 hatte es Bemühungen gegeben, die demokratischen Vereine auf nationaler Ebene zu koordinieren. Als Sitz des zentralen Ausschusses war Berlin geplant gewesen, aber die Organisation blieb rudimentär. Der in Berlin am 12. November 1848 verhängte Belagerungszustand veranschaulichte die Notwendigkeit einer besseren Koordination. Am 21. November gründeten deshalb Abgeordnete der gemäßigten und radikalen Linken in Frankfurt am Main den Centralmärzverein, der damit fast 40 Prozent der Abgeordneten der Nationalversammlung umfasste. Durch die Gründung des Centralmärzvereins entstand eine Dachorganisation demokratisch gesinnter Vereine mit Ablegern in ganz Deutschland. Vielfach gilt der Centralmärzverein als die erste moderne Partei Deutschlands.