Als Identitätsbestätigung gilt entweder eine Auskunft aus dem Melderegister gemäß § 10 Bundesmeldegesetz (BMG), eine Meldebescheinigung gemäß § 18 BMG oder eine Bestätigung der „Angaben zur Person“ auf dem Antragsformular, die unter anderem die für Sie zuständige Meldebehörde ausstellt.
Darüber hinaus wird als Identitätsbestätigung eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis, Reisepass) anerkannt.
Die Bestätigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Im Übrigen erhalten Sie bei Vorlage eines gültigen Personaldokuments eine solche Bestätigung auch an den Standorten des Bundesarchivs, an denen eine Antragstellung vor Ort möglich ist. Informationen hierzu finden Sie auf dem Antragsformular oder auf unserer Homepage.
Alternativ ist auch eine Onlineantragstellung möglich. Dazu sind ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone zum Auslesen der Ausweisdaten erforderlich. Nähere Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte dem Link https://www.bundesarchiv.de/im‐archiv‐recherchieren/stasi‐unterlageneinsehen/ akteneinsicht‐fuer‐privatpersonen/online‐antrag/. Hierbei wird die erforderliche Identitätsbestätigung über die Authentisierung während der Antragstellung erbracht.