Allgemein
Die Signatur des Archivguts besteht aus drei Bestandteilen:
- Der offiziellen Abkürzung für das Bundesarchiv "BArch". Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Kürzel, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Der Archivsignatur (= Bestandssignatur und – abgetrennt durch Schrägstrich – die Archivnummer).
- Eventuell auch der Blatt- oder Seitenangabe, sofern eine entsprechende Zählung vorliegt. Bei der Foliierung handelt es sich um die Nummerierung der Blätter im Unterschied zu der Paginierung, bei der die einzelnen Seiten (Vorder- und Rückseiten) durchnummeriert werden. Alternativ zur Blatt- oder Seitenangabe kann im Fall von digitalisierten Unterlagen die Nummer des Images verwendet werden, die aus den letzten vier Ziffern des Dateinamens besteht.
Beispiele:
- BArch, R 43-I/161, fol. 91 oder BArch, R 43-I/161, Image 0184
- BArch, N 1022/32, S. 13ff. (oder S. 13-15)
- BArch, RW 19/234, Bl. 4.
Sollten Sie die Bestandsbezeichnung zusätzlich angeben wollen, schreiben Sie bitte:
- BArch, RW 19 (OKW/Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt)/234, Bl. 4.
Bilder
Bei Bildern gelten leicht abweichende Vorgaben, weil zusätzlich der Urheber zu benennen ist. Bitte zitieren Sie hier:
- die offizielle Abkürzung für das Bundesarchiv "BArch"
- die Bildsignatur und – abgetrennt durch Schrägstrich –
- den Urheber.
Beispiele:
- BArch, Bild 183-85458-0001 / Junge, Peter Heinz
- BArch, B 198 Bild-2016-0922-002 / Weber, Günter
Filme
Bei Filmen ist zusätzlich der Filmtitel anzugeben. Bitte zitieren Sie hier:
- Bundesarchiv oder die offizielle Abkürzung für das Bundesarchiv "BArch"
- den Filmtitel
- die Filmsignatur
Beispiele:
- Bundesarchiv, Die März-Revolten in Berlin, Film: BSP 11407-1
- BArch, Die Deutsche Wochenschau Nr. 544 7/1941, Film: K-133736
- Bundesarchiv, Neue Deutsche Wochenschau Nr. 49/1951, Film: 53452