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Das Heeresarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam, Nov. 1937

Das Heeresarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam, Nov. 1937, Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-C16343 / Fotograf: Dorneth

Die militärischen Archive in Preußen und Deutschland bis 1945

Hier finden Sie einen Rechercheleitfaden zu den Akten der militärischen Archive in Preußen und Deutschland im Bundesarchiv.

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Wo wird das bis 1945 entstandene militärische Schriftgut Preußens und Deutschlands heute verwahrt?

Das Bundesarchiv ist gemäß Bundesarchivgesetz § 2 Abs. 3 unter anderem zuständig für die Überlieferung der Unterlagen der Stellen des Deutschen Reiches und des Deutschen Bundes. Gegründet im Jahr 1952 verstand sich das Bundesarchiv dabei von Beginn an auch als zuständig für die Überlieferung der preußischen und deutschen Streitkräfte ab 1867. Das Jahr 1867 wurde bereits im Reichsarchiv als Grenze der Zuständigkeit gegenüber dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv festgelegt, da mit Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 die Preußische Armee gesamtstaatliche Aufgaben übernommen hatte, zunächst innerhalb des Norddeutschen Bundes, ab 1871 im Deutschen Reich.

Mit Gründung der Bundeswehr 1955 wurde das Bundesarchiv auch zuständig für die Überlieferung des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr und richtete daher für den gesamten, epochenübergreifenden Zuständigkeitsbereich der militärischen Überlieferung eine Abteilung Militärarchiv ein. Diese Abteilung bestand ab 1955 in Koblenz, wurde Ende 1967 nach Freiburg i.Br. verlegt und übernahm dort 1968 Zuständigkeit und Unterlagen der Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) der Bundeswehr. Die Dokumentenzentrale hatte bis dahin das von den westlichen Alliierten zurückgegebene, im Krieg und danach beschlagnahmte deutsche militärische Schriftgut aufgenommen.

Die Entwicklung in der DDR verlief ähnlich. Im Jahr 1946 wurde das Deutsche Zentralarchiv gegründet, 1973 umbenannt in Zentrales Staatsarchiv der DDR. Doch nicht als Teil von diesem, sondern als eigenständige Einrichtung wurde 1964 in Potsdam das Militärarchiv der DDR gegründet, das zuständig war für die Überlieferung des Ministeriums für Nationale Verteidigung, die Nationale Volksarmee und die Grenztruppen der DDR, aber auch für das auf dem Gebiet der DDR vorhandene und das von der Sowjetunion zurückgegebene, im Krieg und danach beschlagnahmte deutsche militärische Schriftgut bis 1945. Das Militärarchiv der DDR ging im Zuge der Wiedervereinigung 1990 mit seinen Zuständigkeiten und seinem Archivgut in die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i.Br. ein.

Zu erwähnen sind darüber hinaus noch drei Dokumenten-Sammelstellen für militärische personenbezogene Unterlagen.

Zunächst zu nennen ist die Deutsche Dienststelle mit ihren umfangreichen Nachweiskarteien und Personalunterlagen: 1939 als Wehrmachtauskunftstelle gegründet, arbeitete sie 1945 weiter, zunächst unter alliierter Aufsicht und ab 1951 als Einrichtung des Landes Berlin, und wurde 2019 vom Bundesarchiv als Abteilung PA übernommen. Hinzu kommt das Krankenbuchlager: nach 1945 auf Basis älterer Strukturen mehrere gleichartige Einrichtungen zusammenführend, verwahrte dieses die militärischen Krankenunterlagen, Lazarettbücher und entsprechenden Karteien des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Ebenfalls als Einrichtung des Landes Berlin geführt, wurde das Krankenbuchlager 2013, unter Übernahme der Unterlagen und Weiterführung seiner Aufgaben durch die Deutsche Dienststelle, aufgelöst. Und schließlich ist anzuführen die Zentralnachweisstelle des Bundesarchivs: bald nach Kriegsende als Sammelstelle für personenbezogene Unterlagen der Wehrmacht gegründet, wurde diese schließlich vom Land Nordrhein-Westfalen als Personenstandsarchiv für Personalunterlagen militärischer Provenienz geführt, 1955 vom Bundesarchiv als Zentralnachweisstelle übernommen und 2005 unter Aufteilung ihrer Unterlagen auf die Deutsche Dienststelle und das Militärarchiv aufgelöst.

Was ist militärisches Schriftgut?

Militärisches Schriftgut liegt grundsätzlich und auch institutionell in mehreren Aufbewahrungszusammenhängen vor. Es ist dabei zu unterscheiden einerseits zwischen den Registraturen und Kanzleien der militärischen Einrichtungen, in denen es zur Bearbeitung der Aufgaben entstanden ist, und andererseits zwischen Archiven für die Übernahme der nicht mehr von den Einrichtungen benötigten Unterlagen und Dokumenten-Sammelstellen zur Durchführung personenbezogener Verwaltungsaufgaben. Im Einzelnen:

  1. Die in den militärischen Einrichtungen geführten Sachakten, einschließlich der Karten, Pläne, Bilder und Filme: im Idealfall wurden diese Unterlagen an das jeweils zuständige militärische Archiv abgegeben, andernfalls befanden sie sich bis zuletzt bei der jeweiligen militärischen Einrichtung
  2. Die von den personalverwaltenden Einrichtungen geführten Personalunterlagen: in der Regel wurden diese Unterlagen in speziellen Dienststellen (v.a. in den übergeordneten Personalämtern), ggf. auch im jeweils zuständigen militärischen Archiv, aufbewahrt und dort für versorgungsrechtliche Angelegenheiten genutzt
  3. Die von den Einrichtungen des militärischen Sanitätswesens geführten Krankenunterlagen: diese Unterlagen wurden seit dem Ersten Weltkrieg in Krankenbuchlagern verwahrt und dort für versorgungsrechtliche Angelegenheiten genutzt
  4. Die von den Militärgerichten geführten Gerichtsunterlagen: diese Unterlagen wurden ursprünglich als Schriftgut des militärischen Verbandes, zu welchem das jeweilige Gericht gehörte, geführt. Im Zweiten Weltkrieg wurden diese Unterlagen in speziellen Gerichtsaktensammelstellen zusammengeführt
  5. Die ab Kriegsbeginn entstehenden Nachweisunterlagen, anhand derer Einsatz, Verbleib und Schicksal der Angehörigen der Streitkräfte verbucht werden: diese Unterlagen wurden ab dem Ersten Weltkrieg in speziellen Nachweisstellen geführt
  6. Die bei der Truppe geführten Unterlagen des Gräberdienstes: diese Unterlagen gingen an die zuständigen Nachweisstellen. Hinzu kommen in Deutschland seit 1919 die Unterlagen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu Gräbern deutscher Militärangehöriger
  7. Die bei den Einrichtungen des Kriegsgefangenenwesens entstandenen Kriegsgefangenenunterlagen zu den Angehörigen gegnerischer Streitkräfte in eigenem Gewahrsam: gemäß Genfer Konvention sind derartige Unterlagen nach Abschluss der Kampfhandlungen an die Heimatländer der Kriegsgefangenen abzugeben, was nach 1945 für die Unterlagen der deutschen Kriegsgefangeneneinrichtungen auch erfolgt ist
  8. Die nach dem Krieg von den gegnerischen Mächten erhaltenen Kriegsgefangenenunterlagen zu den eigenen Soldaten in gegnerischem Gewahrsam: mit Rückkehr der deutschen Soldaten aus Kriegsgefangenschaft in den Jahren ab 1945 hat Deutschland von den westlichen Alliierten derartige Unterlagen erhalten

In welchen Einrichtungen wurde das militärische Schriftgut Preußens und Deutschlands bis 1945 verwahrt?

Hier finden Sie einen chronologischen Überblick mit den Gründungsjahren der Einrichtungen.

Wo befinden sich die Unterlagen der militärischen Archive und Dokumenten-Sammelstellen bis 1945 heute?

Archive (keine vollständige Überlieferung; erhebliche kriegsbedingte Verluste)

  • Heeresarchiv Potsdam: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv (weitgehend verloren)
  • Heeresarchiv München: Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Kriegsarchiv)
  • Heeresarchiv Dresden: Hauptstaatsarchiv Dresden
  • Heeresarchiv Stuttgart: Hauptstaatsarchiv Stuttgart
  • Geheimes Hausarchiv (bzw. Abt. Berlin): Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
  • Schutztruppenarchiv: weitestgehend verloren
  • Freikorpsarchiv: weitestgehend verloren
  • Marinearchiv: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Luftarchiv: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv (weitgehend verloren)
  • Technisches Archiv der Luftwaffe: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Taktisches Filmarchiv der Luftwaffe: verloren
  • Archiv der Fallschirmtruppe: weitestgehend verloren
  • Archiv der Kriegsgeschichtlichen Abteilung des OKW: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Archiv der Wehrwirtschaftsdienststellen: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Kriegsarchiv der Waffen-SS: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv und Tschechisches Militärarchiv

Dokumenten-Sammelstellen (keine vollständige Überlieferung; erhebliche kriegsbedingte Verluste)

  • Hauptkrankenbuchlager Berlin: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Hauptkrankenbuchlager der Marine: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Zentralarchiv für Wehrmedizin: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Sammelstelle für Krankenurkunden der Marine: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Sammelstelle für Krankenurkunden der Waffen-SS: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Zentralnachweiseamt: weitestgehend verloren
  • Wehrmachtauskunftstelle: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Auskunftstelle für Kriegerverluste der Waffen-SS: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Zentralnachweis der Waffen-SS: Bundesarchiv, Abt. PA
  • Gerichtsaktensammelstelle beim Heeresarchiv: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Marinegerichtsaktenarchiv: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv
  • Aktenarchiv der Luftwaffenjustiz: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv

nach dem Krieg gesammelt

  • Personalunterlagen des Reichsheeres / Heeres: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv und Bundesarchiv, Abt. PA
  • Personalunterlagen der Reichsmarine / Kriegsmarine: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv und Bundesarchiv, Abt. PA
  • Personalunterlagen der Luftwaffe: Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv und Bundesarchiv, Abt. PA
  • Personalunterlagen der Waffen-SS: Bundesarchiv, Abt. BE
  • Unterlagen der kriegsgefangenen deutschen Soldaten: Bundesarchiv, Abt. PA

Welche Archivbestände sind relevant für die Geschichte der militärischen Archive und Dokumenten-Sammelstellen bis 1945?

Unterlagen der Archive und Dokumenten-Sammelstellen

Das Schriftgut der militärischen Archive und Dokumenten-Sammelstellen ist in sehr unterschiedlicher Intensität überliefert. Während vom Chef der Heeresarchive und dem Heeresarchiv Potsdam, vom Marinearchiv, vom Luftarchiv und von der Wehrmachtauskunftstelle einige bis sehr viele Unterlagen vorhanden sind, muß die Überlieferung der meisten anderen Einrichtungen als weitgehend verloren angesehen werden. Die relevanten Bestände sind:

Unterlagen von Archiv-Angehörigen

Zur Ergänzung der staatlichen Überlieferung, vor allem auch im Hinblick auf die großen kriegsbedingten Schriftgutverluste, übernimmt das Bundesarchiv auch Unterlagen aus Privatbesitz, die als Sammlungen oder Nachlassbestände angelegt werden.

Im Bereich der Überlieferung der militärischen Archive und Dokumenten-Sammelstellen bis 1945 liegen folgende Nachlassbestände und Einzelunterlagen von Archivangehörigen vor:

Allgemein ist festzuhalten, dass die Nachlasslage in diesem Überlieferungsbereich eher unbefriedigend ist.

Ansprechpartner

Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv

Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg

Telefon: 030 18 665-1149
E-Mail: militaerarchiv@bundesarchiv.de

Bundesarchiv, Abteilung Deutsches Reich (DR), Standort Berlin-Tegel

Am Borsigturm 130
13507 Berlin

Telefon: 030 18 7770-1158
Fax: 03018 7770-1825
E-Mail: dr-tegel@bundesarchiv.de