Einführende Informationen
Am 1. April 1933 sahen sich jüdische Gewerbetreibende, Ärzte und Rechtsanwälte einem reichsweiten Boykott ausgesetzt. „Kauft nicht in den jüdischen Geschäften und Warenhäusern, geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten, meidet jüdische Ärzte“, lauteten die Parolen, die auf den Straßen zu lesen und zu hören waren. Angehörige von SA, Hitlerjugend und Stahlhelm blockierten die Zugänge zu Läden, Kanzleien, Gerichten und Praxen, zertrümmerten das Inventar, drangsalierten und misshandelten sowohl die Eigentümer als auch die Kundschaft.
Es handelte sich keineswegs um eine neue Erscheinung. Seit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler hatte die NSDAP verstärkt Angriffe auf Juden und ihre Geschäfte unternommen. Dieses Mal jedoch hatte die Führung der NSDAP reichsweite Ausschreitungen organisiert, die von Julius Streicher, dem Herausgeber des „Stürmer“, und seinem „Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Boykott- und Greuelhetze“ propagandistisch vorbereitet wurden.
Mit der „jüdischen Boykott- und Greuelhetze“ meinte man jene Stimmen und Medien des Auslands, die Deutschland öffentlich für seine antisemitischen Aktivitäten kritisierten. Als Nutznießer dieser „Auslandshetze“ wurden wiederum die in Deutschland lebenden Juden beschuldigt, denen nur beizukommen sei, indem man ihre Geschäfte boykottiere.
Die Bevölkerung reagierte mehrheitlich passiv, keineswegs, wie ursprünglich erwartet, die Ausschreitungen bejahend. Daher brach man den Boykott am Abend ab und erklärte ihn am 4. April 1933 endgültig für beendet.