Zur politischen Situation im Zeitraum 1867 bis 1918 siehe den Epochen-Leitfaden Quellen zum Deutschen Kaiserreich und Norddeutschen Bund (1867/1871-1918).
Zur militärischen Situation in Deutschland 1867 bis 1918
1867-1870
Als Folge des preußischen Sieges im Deutschen Krieg 1866 erfolgte Anfang des Jahres 1867 die Gründung des Norddeutschen Bundes. Bei vollkommener Dominanz durch Preußen schlossen sich Preußen und alle deutschen Staaten nördlich des Mains zu einem Bundesstaat zusammen. Der Norddeutsche Bund verfügte über keine eigenen Streitkräfte, sondern stützte sich auf die Streitkräfte der Mitgliedsstaaten (vor allem Preußen), die bei Bedarf das Norddeutsche Bundesheer bildeten. Die Preußische Armee nahm dabei die deutlich kleineren Streitkräfte einiger Mitgliedsstaaten vollständig in sich auf. Die Spitzenbehörden der Preußischen Armee fungierten de facto als militärische Spitzenbehörden des Norddeutschen Bundes. Die Preußische Armee übernahm damit auf Norddeutschland bezogen gesamtstaatliche Aufgaben.
Die Preußische Marine bildete im Juli 1867 zusammen mit den deutlich kleineren Marinestrukturen der Hansestädte die Norddeutsche Bundesmarine und wuchs damit ebenfalls über eine rein preußische Marine hinaus. Die Veränderung wurde durch einen förmlichen Flaggenwechsel von der preußischen Kriegsflagge zu der des Norddeutschen Bundes vollzogen.
1871-1918
Im November 1870 traten die süddeutschen Staaten im Kontext des Deutsch-Französischen Krieges dem Norddeutschen Bund bei. Mit Anfang des Jahres 1871 entstand aus diesem Bund das Deutsche Reich.
Das Deutsche Reich verfügte wie der Norddeutsche Bund über keine eigenen Landstreitkräfte. Im Bedarfsfall traten die Streitkräfte der Mitgliedsstaaten als Deutsches Heer (oder auch Reichsheer) zusammen. Die Preußische Armee nahm weitere Streitkräfte kleinerer Mitgliedsstaaten in sich auf und wuchs dadurch weiter an. Neben der Preußischen Armee bestanden im Deutschen Reich noch die Bayerische, die Sächsische und die Württembergische Armee. Und wie im Norddeutschen Bund nahmen auch im Deutschen Reich Spitzenbehörden der Preußischen Armee de facto die Aufgaben militärischer Spitzenbehörden des Deutschen Reiches wahr.
Die Norddeutsche Bundesmarine (faktisch im wesentlichen die Preußische Marine) wurde 1871 zur Kaiserlichen Marine. Hier wurden tatsächlich aus preußischen Streitkräften gesamtdeutsche.
Ab 1885 entstanden in den afrikanischen Schutzgebieten Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun aus Freiwilligen der Streitkräfte der Mitgliedsstaaten des Reiches Kaiserliche Schutztruppen.
Im Jahr 1900 wurde als militärische Einrichtung unter dem Befehl des Kaisers das Reichsmilitärgericht gebildet. Und ebenfalls 1900 wurde für die Führung der internationalen Verbände zur Niederschlagung des sog. Boxer-Aufstandes in China das Armeeoberkommando in Ostasien gebildet. Für den deutschen Anteil an diesem Unternehmen wurde 1900 aus Freiwilligen und Abordnungen der Streitkräfte der Mitgliedsstaaten ein Ostasiatisches Expeditionskorps gebildet, aus dem 1901 die Ostasiatische Besatzungsbrigade entstand.
Mit der Mobilmachung im August 1914 trat das Deutsche Heer unter dem Oberbefehl des Kaisers zusammen.
Während des Ersten Weltkrieges wurden Luftstreitkräfte aufgestellt – einerseits im Rahmen des Deutschen Heeres, hauptsächlich durch die Preußische Armee, in kleinerem Umfang auch durch die Bayerische Armee, andererseits von der Kaiserlichen Marine. Zu einer Verselbständigung der Luftstreitkräfte neben Heer und Marine ist es bis Kriegsende nicht mehr gekommen.
Die archivische Überlieferung im Bundesarchiv
Königlich Preußische Streitkräfte
Das Bundesarchiv ist grundsätzlich zuständig für die Überlieferung der Preußischen Armee ab 1867. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Preußische Armee 1867 mit Gründung des Norddeutschen Bundes und vollends 1871 mit Gründung des Deutschen Reiches mit ihren Spitzenbehörden de facto die militärischen Spitzenbehörden des Norddeutschen Bundes, bzw. des Deutschen Reiches stellte. Organisation und Rechtsgrundlagen der Preußischen Armee waren maßgeblich auch für die formal selbständigen Armeen Bayerns, Sachsens und Württembergs, die sich einer faktischen Führung durch die Preußische Armee mehr und mehr unterordneten. Die Preußische Armee hatte damit bezogen auf Norddeutschland, bzw. Deutschland gesamtstaatliche Aufgaben.
Die Unterlagen der Preußischen Armee ab 1867 werden im wesentlich im Bundesarchiv, Abt. Militärarchiv am Standort Freiburg i.Br. verwahrt, abgesehen von einzelnen Beständen im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem (z.B. die Militärkirchenbücher) und bei der Abteilung PA des Bundesarchivs in Berlin-Tegel (Krankenunterlagen, Lazarettbücher). Eine weitere Ausnahme stellt die Überlieferung des badischen Kontingents in der Preußischen Armee dar, die im Generallandesarchiv Karlsruhe verwahrt wird. Die personenbezogenen Unterlagen der Preußischen Armee sind größtenteils verloren. Geringe Reste an Personalakten, dazu ältere Krankenunterlagen befinden sich im Militärarchiv in Freiburg.
Kaiserliche Streitkräfte
Da das Bundesarchiv grundsätzlich zuständig ist für die amtliche Überlieferung des Deutschen Reiches, befindet sich die Überlieferung kaiserlicher Dienststellen und Einrichtungen im Bundesarchiv. Die Überlieferung der Kaiserlichen Marine, des Reichsmilitärgerichts, des Armeeoberkommandos in Ostasien und des Ostasiatischen Expeditionskorps befindet sich in der Abt. Militärarchiv am Standort Freiburg i.Br.. Die personenbezogenen Unterlagen, soweit noch vorhanden, befinden sich zum Teil im Militärarchiv in Freiburg (Personalakten der Offiziere ab dem Kapitän z.S.; ältere Krankenunterlagen), zum Teil in der Abteilung PA des Bundesarchivs in Berlin-Tegel (sonstige Personalunterlagen; Krankenunterlagen). Die Überlieferung der Kaiserlichen Schutztruppen befindet sich zu einem sehr kleinen Teil im Militärarchiv, der größere Teil wird in den Nationalarchiven von Kamerun, Namibia und Tansania verwahrt. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen allerdings wird als Teil der Überlieferung des Reichskolonialamtes bei der Abteilung BE des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde verwahrt. In diesem Bestand befinden sich auch Unterlagen der Schutztruppen selbst. Die Personalunterlagen der Schutztruppen sind im Wesentlichen verloren, sehr geringe Reste befinden sich im Militärarchiv, ebenso ältere Krankenunterlagen und Lazarettbücher.
Bei der Mobilmachung im August 1914 trat das Deutsche Heer, bestehend aus den Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs unter dem Befehl des Kaisers zusammen. Im Zuge dessen wurden zuvor nicht bestehende Armeeoberkommandos und Oberkommandos für Heeresgruppen gebildet, deren Überlieferung im Wesentlichen im Militärarchiv am Standort Freiburg i.Br. verwahrt wird, vereinzelt aber auch in den entsprechenden Landesarchiven.
Mit der Mobilmachung wurde auch das Große Hauptquartier S.M. des Kaisers und Königs gebildet, aus dem heraus allerdings keine eigene Überlieferung entstand. Unterlagen hierzu befinden sich bei den dem Großen Hauptquartier zugeteilten Einheiten und Dienststellen.
Die Überlieferung im Militärarchiv
Preußische Armee / Norddeutsches Bundesheer / Deutsches Heer
Die Überlieferung der Preußischen Armee ab 1867, sofern sie noch vorhanden ist, befindet sich im Militärarchiv.
Vor allem relevant sind:
Die Unterlagen der Luftstreitkräfte der Preußischen Armee bilden mehrere Bestände. Vor allem bedeutend ist:
Preußische Marine / Norddeutsche Bundesmarine / Kaiserliche Marine
Die Überlieferung der Preußischen Marine / Kaiserlichen Marine, sofern sie noch vorhanden ist, befindet sich im Militärarchiv.
Vor allem relevant sind:
Ebenfalls von Bedeutung sind:
Die Unterlagen der Luftstreitkräfte der Kaiserlichen Marine bilden mehrere Bestände. Vor allem zu nennen ist:
Kaiserliche Schutztruppen
Die Überlieferung der Kaiserlichen Schutztruppen unterhalb des Kommandos der Schutztruppen, sofern sie noch vorhanden ist und sich nicht in den entsprechenden afrikanischen Nationalarchiven befindet, wird im Militärarchiv verwahrt:
Sonstige Einrichtungen unter dem Befehl des Kaisers
Die Überlieferung der sonstigen Einrichtungen unter dem Befehl des Kaisers, sofern sie noch vorhanden ist, wird im Militärarchiv verwahrt:
Unterlagen aus Privatbesitz
Zur Ergänzung der staatlichen Überlieferung, vor allem auch im Hinblick auf die großen kriegsbedingten Schriftgutverluste, übernimmt das Bundesarchiv auch Unterlagen aus Privatbesitz, die als Sammlungen oder Nachlassbestände angelegt werden.
Im Bereich der militärischen Überlieferung 1867 bis 1918 sind vor allem folgende Nachlassbestände relevant: