Zur politischen Situation im Zeitraum bis 1866 siehe den Epochen-Leitfaden Quellen zum Deutschen Bund und Provisorischer Zentralgewalt (1815-1849).
Zur militärischen Situation in Preußen und Deutschland bis 1866
1815-1848
Das Königreich Preußen verfügte über umfangreiche Landstreitkräfte – die Preußische Armee. Diese Armee hatte nach der verheerenden Niederlage gegen Frankreich 1806 und dem 1807 folgenden Friedensvertrag eine grundlegende Modernisierung erfahren. Die Preußische Armee ab 1807 kann daher als „Neue Preußische Armee“ bezeichnet werden.
Über eine Marine, eine Kriegsflotte verfügte Preußen bis 1848 nicht.
Auf dem Wiener Kongreß war 1815 der Deutsche Bund gegründet worden, ein föderaler Zusammenschluss der deutschen Staaten, dem auch Preußen angehörte. Eigene Streitkräfte des Deutschen Bundes gab es nicht. Bei Bedarf traten die Streitkräfte der Bundesmitglieder in Kontingenten zusammen und bildeten so das Bundesheer.
1848/49
Die in den Jahren 1848/49 bestehende Provisorische Zentralgewalt bildete für das Gebiet des Deutschen Bundes zentralstaatliche Reichsbehörden aus, unter anderem ein Kriegsministerium und ein Marineministerium. Eigene Landstreitkräfte entstanden nicht, auch dieses kurzzeitig gebildete Deutsche Reich stützte sich militärisch auf Kontingente aus den Streitkräften der Mitgliedsstaaten. Aber es wurde 1848 eine Reichsflotte gegründet, die sogar länger Bestand hatte als die Provisorische Zentralgewalt und erst 1852 versteigert und 1853 förmlich aufgelöst wurde.
1849-1866
Nach der Phase der Provisorischen Zentralgewalt ab 1849 bestand der Deutsche Bund und mit ihm seine militärischen Strukturen so weiter wie zuvor. Allerdings hatte Preußen 1848 eine eigene Marine gegründet – die Preußische Marine. Und die Reichsflotte wurde bis 1853 abgewickelt.
Die archivische Überlieferung im Bundesarchiv
Provisorische Zentralgewalt
Das Bundesarchiv ist grundsätzlich zuständig für die Überlieferung der Provisorischen Zentralgewalt. Die Unterlagen des Kriegsministeriums und des Marineministeriums und damit auch der Reichsflotte befinden sich im Bundesarchiv, in der Abteilung BE am Standort Berlin-Lichterfelde.
Preußen
Das Bundesarchiv ist darüber hinaus grundsätzlich zuständig für die Überlieferung der Preußischen Armee ab 1867. Die Überlieferung der Preußischen Armee aus der Zeit bis 1866 befindet sich nicht im Bundesarchiv, sondern im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem. Aufgrund der Fortführung älterer Akten über 1866/67 hinaus und Sammlungen in Archiven und Forschungseinrichtungen der Preußischen Armee finden sich allerdings auch vereinzelt ältere Dokumente im Bundesarchiv, in der Abteilung Militärarchiv am Standort Freiburg i.Br..
Da das Bundesarchiv zuständig ist für die Überlieferung der Kaiserlichen Marine und diese die Unterlagen der Preußischen Marine fortgeführt und in ihr Marinearchiv aufgenommen hat, befinden sich die Unterlagen der Preußischen Marine ab 1848 im Bundesarchiv, in der Abteilung Militärarchiv am Standort Freiburg i.Br..
Die Überlieferung im Militärarchiv
Preußische Armee
Von der Preußischen Armee befinden sich aus der Zeit bis 1866 nur vereinzelte Dokumente im Militärarchiv. Diese sind jedoch sehr prominent, da sie aus einer Sammlung der bedeutendsten Einzeldokumente der preußisch-deutschen Militärgeschichte des späteren Heeresarchivs stammen.
Darüber hinaus finden sich vereinzelt ältere Unterlagen in den Beständen der Spitzenbehörden der Preußischen Armee:
Aber auch in anderen Beständen der Preußischen Armee ab 1867 können vereinzelt Unterlagen aus der Zeit bis 1866 vorhanden sein.
Preußische Marine
Die Überlieferung der Preußischen Marine, sofern sie noch vorhanden ist, befindet sich im Militärarchiv. Da ihre Unterlagen bruchlos von der Kaiserlichen Marine weitergeführt wurden, stellen sie in vielen Marinebeständen den ältesten Teil dar.
Vor allem relevant ist hier:
Ebenfalls bedeutend sind die folgenden Bestände:
Unterlagen aus Privatbesitz
Zur Ergänzung der staatlichen Überlieferung, vor allem auch im Hinblick auf die großen kriegsbedingten Schriftgutverluste, übernimmt das Bundesarchiv auch Unterlagen aus Privatbesitz, die als Sammlungen oder Nachlassbestände angelegt werden.
Im Bereich der militärischen Überlieferung bis 1866 sind vor allem folgende Nachlassbestände relevant: