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Verkündung des Grundgesetzes in Bonn am 23. Mai 1949

Verkündung des Grundgesetzes in Bonn am 23. Mai 1949, Quelle: BArch, B 145 Bild-F090879-0001 / Fotograf: Munker, Georg

Quellen zur Bundesrepublik Deutschland

Mit der Unterzeichnung des Grund­gesetzes in Bonn wurde am 23. Mai 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Nach Artikel 20 versteht sie sich als demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Seit der Wieder­vereinigung gilt das Grundgesetz für das gesamt­deutsche Bundesgebiet.

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Quellen im Bundesarchiv

Die Bestände des Bundesarchivs zur Bundesrepublik umfassen

  • die obersten Bundesbehörden
  • die oberen und zentralen Bundesbehörden
  • die Gerichte des Bundes
  • sowie die bundes­unmittel­baren Körperschaften und Anstalten
  • sowie die Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ihre Unterlagen an das Bundesarchiv abgeben.

Ferner ediert das Bundesarchiv die Kabinetts­protokolle der Bundes­regierung und die Dokumente zur Deutschland­politik in wissenschaftlicher Form und betreut die Konzeption und Gestaltung des Themenportals "Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts" im Archivportal-D. Unterlagen zur Bundesrepublik Deutschland finden Sie vor allem an unseren Dienstorten in Koblenz, Freiburg, Bayreuth und Ludwigsburg.

Dazu kommen Bilder und Plakate, Töne, Filme, Karten, Pläne, Nachlässe von Personen mit über­regionaler Bedeutung, Archivgut von Parteien, Verbänden, Organisationen, Vereinigungen und Bewegungen, Personalakten von Angehörigen der Bundes­verwaltung, der Streitkräfte und der Bundeswehr­verwaltung, Sammlungen, Amtliche Druckschriften sowie unser Bibliotheksbestand.

Hinweise zu speziellen Beständen zur Nachkriegszeit

Spezielle Bestände des Bundesarchivs zu Themen der Nachkriegszeit finden Sie an unseren Standorten in

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Weitere Quellen in anderen Archiven

Die Unterlagen des Auswärtigen Amts sind im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts benutzbar. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat unterhalten eigene Archive. Das Schriftgut von Bundesbehörden mit regionaler Zuständigkeit ist bis auf wenige Ausnahmen in den Archiven der Länder zugänglich.