Wenn eine Erkennungsmarke zusammen mit sterblichen Überresten gefunden wird, kann eine Schicksalsklärung erfolgen und das Bundesarchiv, Abteilung PA die Beurkundung eines bisher unbekannten Sterbefalls veranlassen. In diesen Fällen sollte die Erkennungsmarke am Fundort verbleiben und der zuständige Landesverband des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. oder die örtlichen Behörden informiert werden. Diese veranlassen dann die Bergung der sterblichen Überreste und informieren auch das Bundesarchiv, Abteilung PA.
Das Bundesarchiv kann anschließend Recherchen durchführen, um den Namen des ehemaligen Trägers einer Erkennungsmarke zu ermitteln. Bitte übersenden dafür einen ausgefüllten und unterschriebenen Benutzungsantrag, sowie die Beschriftung der gesuchten Erkennungsmarke. Wenn die Beschriftung gut lesbar ist, kann dies auch in Form eines Fotos erfolgen.
Für die Entschlüsselung der Erkennungsmarken und die Erteilung von Auskünften können Kosten anfallen, unabhängig von einem positiven oder negativen Ergebnis. Zudem können Auslagen für die Herstellung von Kopien und deren Versand entstehen. Pro geprüfte Erkennungsmarke müssen Sie mit Gebühren von bis zu ca. 20,00 € rechnen. Nähere Informationen zu den Geschäftsbedingungen finden Sie in unserer Gebührenverordnung.
Wenn ein Vermisstenschicksal geklärt werden konnte, zeigt das Bundesarchiv den zuständigen Standesämtern den Kriegssterbefall an oder übermittelt eine sogenannte Berichtigungsanzeige. Mithilfe seiner entschlüsselten Erkennungsmarke kann ein Soldat identifiziert und in ein persönliches Grab umgebettet werden. Sofern bei Bergungen auch persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Eheringe, Zigarettenetuis, Brillen oder kleine Glücksbringer aufgefunden werden, kommt dem Bundesarchiv, Abteilung PA die Aufgabe zu, diese Gegenstände eventuell noch lebenden Angehörigen auszuhändigen.
Hinweise
Erkennungsmarkenverzeichnisse
Erkennungsmarken können nur anhand der im Bundesarchiv verwahrten Erkennungsmarkenverzeichnisse entschlüsselt werden. Diese Verzeichnisse können aufgrund des schlechtes Zustandes derzeit jedoch auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesarchivs nicht eingesehen werden. Sie werden sukzessive digitalisiert und stehen voraussichtlich Ende 2025 wieder für Recherchen zur Verfügung. Zur Zeit können nur Anfragen zu Erkennungsmarken der Marine, der Luftwaffe und der SS bearbeitet werden.
Herausgabe von Informationen über natürliche Personen
Gemäß §11 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) dürfen Informationen über natürliche Personen frühestens zehn Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person herausgegeben werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der Person. Daher werden bei Anfragen nach dem ehemaligen Träger einer Erkennungsmarke außer dem Namen sowie einer allgemeinem Aussagen zu seinem Schicksal (d. h. "Krieg überlebt", "ums Leben gekommen" oder "Schicksal unbekannt") in der Regel keine weiteren Informationen mitgeteilt.
Erkennungsmarken ohne sterbliche Überreste
Bei Erkennungsmarken, die ohne Gebeine gefunden werden, handelt es sich in der Regel um so genannte "Oberflächenfunde", also verlorene, weggeworfene oder bei einer Gefangennahme abgenommene Erkennungsmarken. An diesen Marken hat das Bundesarchiv in der Regel kein Interesse. Für Ausstellungszwecke oder Ähnliches liegen hier genügend Originalerkennungsmarken vor.