Antrag auf Gewährung einer Entschädigung nach § 3 Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
Die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener wurde im Jahr 1954 gesetzlich geregelt. Das Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - KgfEG) trat am 3. Februar in Kraft und gewährte Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkriegs, die nach dem 31. Dezember 1946 aus ausländischem Gewahrsam entlassen wurden, eine Entschädigung.
Die Abteilung PA archiviert über 1,8 Millionen Kriegsgefangen-Entschädigungsanträge von ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht und der Waffen-SS. Ein Großteil stammt aus dem Bereich der Mannschaftsdienstgrade, aber auch wenige Anträge von Offizieren oder fremdländischen Soldaten im Dienst der Wehrmacht aus verschiedenen Nationen. Über den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes erhielt die Deutsche Dienststelle ab 1955 die beim Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte sowie später beim Bundesministerium des Innern eingegangenen Drittschriften der Anträge, um Vermisstenfälle und Doppelanträge zu prüfen.
Die Anträge wurden bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Dienststelle des Stadt- oder Landkreises gestellt. Für die Feststellung des Anspruchs auf Entschädigung kam es zur Bildung von speziellen Ausschüssen, besetzt mit einem entsprechenden Behördenleiter und zwei gewählten ehrenamtlichen Beisitzern. Das auf dieser regionalen Ebene durchgeführte Feststellungsverfahren endete mit einem Feststellungsbescheid. Dieser konnte vom Antragssteller vor einem Beschwerdeausschuss, oder in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht, angefochten werden.
Antragsberechtigte waren Kriegsgefangene, die über das Jahr 1946 hinaus festgehalten wurden, nicht aber Personen, die nach dem 8. Mai 1945 von deutschen Gerichten wegen Verbrechen oder Vergehen gegen andere Kriegsgefangene in ausländischem Gewahrsam verurteilt worden waren. Von alliierten Gerichten Verurteilte waren daher nur anspruchsberechtigt, soweit sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zentrale Rechtschutzstelle vorlegen konnten. Dadurch erhielten auch zahlreiche SS- und Wehrmachtsangehörige, die als NS- oder Kriegsverbrecher von alliierten Gerichten verurteilt worden waren, dennoch Haftentschädigungszahlungen.
Ab 1941 waren rund 70 % der deutschen Wehrmachtssoldaten an der Ostfront eingesetzt. Insgesamt befanden sich zwischen 3,2 und 3,6 Millionen deutsche Kriegsgefangene in sowjetischen Gewahrsam. Die rund 2 Millionen überlebenden Heimkehrer aus sowjetischer Kriegs-gefangenschaft stellten damit die bedeutendste Gruppe der Berechtigten.
Berechtigte erhielten einen Betrag von 30 DM für jeden ab dem 1. Januar 1947 in Gewahrsam verbrachten Kalendermonat. Für erst nach dem 1. Januar 1949 Entlassene erhöhte sich der Betrag auf 60 DM für jeden Kalendermonat. Mit der Entschädigung waren etwaige Ansprüche der Berechtigten gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im ausländischen Gewahrsam abgegolten (§ 3 ff. KgfEG).
Außerdem konnten bei Bedürftigkeit auch Darlehen und Beihilfen zum Aufbau einer neuen gesicherten Lebensgrundlage gewährt werden, etwa zur Beschaffung von Wohnraum und Hausrat oder zur Gründung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz (§ 28 ff. KfgEG).
Die Reihenfolge, in der die Berechtigten entschädigt wurden, richtete sich nach der sozialen Dringlichkeit. Nach der dazu erlassenen Rechtsverordnung spielten dabei das Entlassungsjahr, das Familieneinkommen bei Antragstellung, die Haushaltsgröße sowie eine eventuelle Kriegsbeschädigung eine Rolle. Das Gesetz wurde von den Ländern durchgeführt. Der Bund erstattete den Ländern die Aufwendungen für die den Antragstellern gewährten Leistungen.
Bei einer Benutzung sind die Entschädigungsanträge wie folgt zu zitieren: BArch, B 563/[Archivnummer].
Personalblatt „P.O.W. Form“ für Kriegsgefangene in westalliiertem Gewahrsam
Im Auftrag des Central Registry of War Criminals and Security Suspects (CROWCASS) – einer Agentur der United Nations War Crime Commission (UNWCC) – wurden Informationen über Kriegsgefangene in westalliiertem Gewahrsam gesammelt und ausgewertet, um im Rahmen etwaiger Ermittlungen zu Beteiligungen an Kriegsverbrechen diese leichter identifizieren zu können. Für die Zusammenfassung der Informationen wurde das Formblatt "P.O.W. Form" verwendet.
Die handschriftlichen Eintragungen in englischer und deutscher Sprache basieren ausschließlich auf Befragungen oder wurden von den Kriegsgefangenen selbst ausgefüllt. Es handelt sich daher um nicht verifizierte Angaben. In der Regel sind auf jedem Bogen das Datum der Erfassung sowie eine eigenhändige Unterschrift des Befragten vorhanden. Neben zivilen Personalien (wie Name, Geburtsdatum, Beruf u.a.) finden sich auch Informationen zu militärischen Verwendungen oder Organisationszugehörigkeiten (SS, SA, NSDAP, Deutsche Arbeitsfront, Hitlerjugend, Polizei oder andere Reichsbehörden). Zudem werden häufig das Land, in dem sich das Gefangenenlager befindet (z. B. Deutschland, Österreich, Italien), und die Gewahrsamsmacht (z.B. USA, England, Frankreich) angegeben.
Bereits im Mai 1947 erhielt die Deutsche Dienststelle über 7 Millionen P.O.W. Formblätter, die im Rahmen von CROWCASS selektiert und ausgewertet worden waren. Dort wurden die Unterlagen zunächst nach Wehrmachtsteilen (Heer, Marine, Luftwaffe, Waffen-SS, Gefolge und Zivile) und dann alphabetisch nach Namen sortiert. Ein Brand im Juli 1948 vernichtete ca. 1,5 bis 2 Millionen P.O.W. Formblätter. Aufgrund des fehlenden zusätzlichen Informationswerts für die Auskünfte der Deutschen Dienststelle wurden 1957 alle Unterlagen vernichtet bis auf ca. 190.000 P.O.W. Blätter vor allem zu Angehörigen der Waffen-SS.
Bei einer Benutzung sind die P.O.W. Formblätter wie folgt zu zitieren: BArch, ZA 12/[Archivnummer].
Personalblatt „P.O.W. Form W.3000“ für Kriegsgefangene in britischem Gewahrsam
Bei der Ingewahrsamnahme eines Kriegsgefangenen durch die Britische Armee wurde das Formular Army Form W.3000 angelegt. Die Kriegsgefangenen waren verpflichtet, das Formblatt selbständig auszufüllen oder zumindest für die Richtigkeit der Angaben mit ihrer Unterschrift zu bürgen. Jedes Formblatt ist mit einer laufenden Nummer versehen. Auf der Vorderseite gibt es einen schmalen Abschnitt, in dem Daten zur medizinischen Versorgung vermerkt wurden, und einen Hauptteil mit personenbezogenen Daten wie Name, Geburtstag, Geburtsort, militärischer Rang, Einheit, Ort und Tag der Gefangennahme, Identifizierungsnummer, Religion, Beruf sowie Adressen der nächsten Angehörigen. Die Bezeichnung des Gefangenenlagers wurde mit einem Stempel aufgetragen. Anschließend wurde das Personalblatt an das Prisoners of War Information Bureau (PWIB) in London versandt.
Die Deutsche Dienststelle erhielt die Personalblätter Anfang der 1960er Jahre vom War Office in Hayes/England.
Bei einer Benutzung sind die Formblätter W.3000 wie folgt zu zitieren: BArch, ZA 11/[Archivnummer].
Personalblatt "P.W.I.B. Form 3“ für Kriegsgefangene in britischem Gewahrsam
Nach der Ingewahrsamnahme eines Kriegsgefangenen durch die britische Armee wurde das Prisoners of War Information Bureau (PWIB) informiert. Zur Registrierung der Gefangenen wurden dort kleinformatige Formblätter mit den Bezeichnungen P.W.I.B. Form 2 für Angehörige des Heeres, P.W.I.B. Form 3 für Marineangehörige, P.W.I.B. Form 6 für Luftwaffenangehörige, I.B. Form No. 1 und I.B. Form No. 8 angelegt.
Aus den Formblättern lassen sich neben den Personendaten, auch Informationen zu möglichen Verwundungen, zum Verlauf der Kriegsgefangenschaft sowie die Kriegsgefangennummer ermitteln.
Bei einer Benutzung sind die Formblätter wie folgt zu zitieren: BArch, ZA 11/[Archivnummer].
Personalkarte für Kriegsgefangene in französischem Gewahrsam
Die Direction et Inspection Générale des Prisonniers de l’Axe (DIPG) wurde am 3.6.1943 in Algier als Teil des Ministere de la Guerre der französischen Exilregierung eingerichtet, um zunächst die deutschen Kriegsgefangenen in französischem Gewahrsam in Nordafrika zu verwalten.
Im Herbst 1944 wurde die DIPG nach der Befreiung von Paris dorthin verlegt und in Direction Générale des Prisonniers de Guerre (DGPG) umbenannt. Ihre Aufgaben wurden auf die Verwaltung der deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich und später in den französischen Besatzungszonen ausgeweitet. Nach der Repatriierung der letzten deutschen Kriegsgefangenen im Jahr 1948 endete diese Tätigkeit am 31.12.1948.
Die Personalkarten zu Wehrmachtsangehörigen in französischer Kriegsgefangenschaft enthalten neben Personalangaben auch Eintragungen über den Ort und das Datum der Gefangennahme sowie der Registrierung, Verwundungen oder Erkrankungen. Fast alle Daten sind nach Angaben der Kriegsgefangenen unter Vorlage der Soldbücher eingetragen worden.
Bei einer Benutzung ist die Personalkarte wie folgt zu zitieren: BArch, ZA 13/[Archivnummer].